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Neue Bioabfall-Regelung ab Mai 2025:
Was sich ändert – und warum für den Burgenlandkreis alles beim Alten bleibt
Zum 1. Mai 2025 tritt bundesweit eine überarbeitete Fassung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ziel dieser Novelle ist es, die Qualität des Bioabfalls bundesweit zu verbessern – insbesondere durch klare Grenzwerte für sogenannte Fremdstoffe wie Kunststoff, Glas oder Metall.
Gute Nachricht für alle im Burgenlandkreis: Für Sie ändert sich dadurch nichts.
Denn: Dank unseres gemeinsamen Engagements und der modernen Bioabfallverwertung im Kompostwerk Weißenfels liegt der Bioabfall im Landkreis bereits unter den neuen gesetzlichen Grenzwerten. Damit erfüllen wir die Anforderungen der Novelle schon heute – ein Erfolg, auf den wir gemeinsam stolz sein können.

Was sieht die neue Bioabfallverordnung konkret vor?
Ab dem 1. Mai 2025 gelten deutschlandweit verbindliche Grenzwerte:
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Maximal 1 % Kunststoffanteil über 20 mm im Bioabfall (bezogen auf die Frischmasse)
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Maximal 3 % Gesamtfremdstoffe, also z. B. Steine, Glas, Metall oder Kunststoffe
Diese Werte sollen verhindern, dass verunreinigter Bioabfall in Kompostierungsanlagen landet – ein wichtiger Beitrag für saubere Stoffkreisläufe und hochwertige Komposte. Denn letztlich landen Teile der Verunreinigungen, wie beispielsweise Mikroplastik, über den Kompost im Boden.
Warum der Burgenlandkreis gut vorbereitet ist
Seit 2017 engagieren wir uns im Rahmen der „Aktion Biotonne“ intensiv für saubere Bioabfälle. Informationskampagnen, moderne Anlagen zur Bioabfallverwertung, gezielte Kontrollen und das verantwortungsvolle Verhalten der Bürgerinnen und Bürger haben dazu geführt, dass unser Landkreis die neuen Grenzwerte bereits jetzt unterschreitet.
Das bedeutet:
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Kein akuter Handlungsbedarf für Haushalte im Burgenlandkreis
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Keine zusätzlichen Maßnahmen oder Sanktionen geplant
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Bioabfälle wie gewohnt entsorgen – sauber getrennt, wie bisher
Kontrollen und Hinweise bei Fehlwürfen
Bei der Abholung der bereitgestellten Biotonnen wird der Inhalt der Biotonnen wie bisher mit technischen Systemen kontrolliert. Tonnen mit deutlichen Fehlbefüllungen werden:
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nicht geleert
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mit einer Roten Karte (Kofferbanderole) markiert
In solchen Fällen kann die falsch befüllte Tonne entweder selbst nachsortiert werden und anschließend erneut zur Abholung als Bioabfall bereitgestellt werden. Oder die Entsorgung kann als gebührenpflichtiger Restabfall erfolgen – das ist jedoch keine neue Regelung, sondern bereits gängige Praxis.
Die neue Bioabfallverordnung bringt bundesweit mehr Klarheit – und für den Burgenlandkreis vor allem eines: Bestätigung eines erfolgreichen Weges. Bitte machen Sie weiter mit – denn jeder korrekt entsorgte Bioabfall hilft, Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen.
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