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Altkleider und Alttextilien im Burgenlandkreis
– so entsorgen Sie ab 2025 richtig!

Seit dem 1. Januar 2025 gelten EU-weit neue Regelungen für die Entsorgung von Altkleidern und Alttextilien. Ziel ist es, die Abfalltrennung nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten. Wichtig: Für Bürgerinnen und Bürger bleibt vorerst alles beim Alten, da bestehende Sammelstrukturen weiterhin genutzt werden können.

Wir erklären Ihnen, wie Sie Ihre Alttextilien richtig entsorgen und wie Sie dazu beitragen können, die Qualität der Alttextilsammlung zu erhalten.

Altkleider und Alttextilien: Neuregelung der Entsorgung im Burgenlandkreis, Quelle: Adobe Stock

Trotz neuer Gesetzgebung: Bewährte Sammelstrukturen bleiben erhalten

Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Ziel ist es, die Abfalltrennung nachhaltiger und ressourcenschonender zu gestalten. Für Bürgerinnen und Bürger im Burgenlandkreis ändert sich jedoch nichts Grundlegendes: Die bisherigen Sammelstrukturen bleiben bestehen und weiterhin stehen Altkleidercontainer von gemeinnützigen Organisationen, gewerblichen Anbietern und auf den Wertstoffhöfen zur Verfügung.

Wo können Alttextilien abgegeben werden?

  • Wertstoffhöfe: Naumburg (Saale), Weißenfels und Zeitz

  • Altkleidercontainer gemeinnütziger Anbieter: z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Malteser

  • Altkleidercontainer gewerblicher Anbieter an öffentlichen Standorten

Was darf in die Altkleidercontainer?

  • Gut erhaltene Kleidung und Schuhe (bitte paarweise binden)

  • Heimtextilien wie Bettwäsche, Handtücher und Gardinen

  • Accessoires wie Gürtel, Hüte, Mützen und Handtaschen

Wichtig: Die Textilien sollten in einem gut erhaltenen, gebrauchsfähigen Zustand sein und idealerweise gewaschen werden, bevor sie abgegeben werden. So wird sichergestellt, dass sie tatsächlich weiterverwendet werden können und keine Verunreinigungen in die Container gelangen.

Was gehört nicht hinein?

  • Stark verschlissene oder zerrissene Textilien

  • Verschmutzte oder kontaminierte Textilien (z. B. durch Öl oder Lack)

  • Nasse oder verschimmelte Kleidung

  • Möbel- und Matratzenstoffe, Teppiche, textile Bodenbeläge, Zelte oder Planen

Warum gehören stark verschlissene Textilien nicht in die Sammlung?
– Bundesweite Empfehlung des BMUV

Grundsätzlich dürfen nach EU-Vorgaben auch kaputte Textilien in die Altkleidersammlung gegeben werden. Allerdings empfiehlt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), weiterhin nur gebrauchsfähige Textilien über die Altkleidercontainer zu entsorgen.

Hintergrund ist, dass in der Praxis die Trennung stark verschlissener oder verschmutzter Textilien oft schwierig bis nicht möglich ist. Dadurch können die Sortierung und Wiederverwendung beeinträchtigt und die Qualität der Secondhand-Ware oder des Recyclings verringern werden. Daher sollten laut BMUV-Empfehlung stark verschlissene oder verschmutzte Textilien weiterhin über den Restabfall in der Schwarzen Tonne entsorgt werden.

Was passiert mit den gesammelten Textilien?

Laut Branchenangaben werden in Deutschland jährlich rund eine Million Tonnen Alttextilien getrennt gesammelt. Dies entspricht rund 15 Kilogramm pro Einwohner und einer Sammelquote von 64 Prozent.

  • 62 % werden als Gebrauchttextilien weiterverwendet

  • 26 % werden recycelt, z. B. zu Putzlappen und Dämmmatten verarbeitet

  • 8 % dienen als Ersatzbrennstoffe zur Energiegewinnung

  • 4 % werden energetisch verwertet oder beseitigt

Nachhaltige Sammlung fördern

Obwohl es keine Strafen für eine falsche Entsorgung gibt, sollten Bürgerinnen und Bürger die getrennte Sammlung nutzen, um Recyclingquoten zu erhöhen und die Umwelt zu schonen. Mit der richtigen Trennung können wertvolle Ressourcen geschont und hochwertige Sammelstrukturen im Burgenlandkreis erhalten bleiben. Vielen Dank, dass Sie mitmachen!

Bitte keine Abfälle oder Säcke neben Container stellen!

Wenn Container voll sind, nehmen Sie Ihre Alttextilien bitte wieder mit nach Hause und nutzen Sie einen anderen Containerstandort oder die Abgabe auf einem der Wertstoffhöfe. Daneben abgelegte Textilien gelten als Restabfall und werden als solcher behandelt – sie müssen kostenpflichtig entsorgt werden.

Weitere Informationen zum richtigen Verhalten bei überfüllten Altkleider-Containern finden Sie hier.

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