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Antrag zur Befreiung von der Biotonne muss neu gestellt werden
Die Biotonne ist für die meisten Einwohner/-innen eine bequeme und kostengünstige Lösung zur Entsorgung aller anfallenden Bioabfälle. Für einzelne Haushalte, z. B. mit einem großen angrenzenden Garten, kann Eigenkompostierung eine Alternative sein. Eigenkompostierung bedeutet, dass alle anfallenden Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück vollständig kompostiert und verwertet werden. Wer Eigenkompostierung betreibt, verzichtet vollständig auf die Nutzung der Biotonne.
Im Zuge der Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zum 01.01.2025 erfolgte die Anpassung der Voraussetzungen für die Eigenkompostierung und damit zur Befreiung von der Biotonne. Die überarbeiteten Voraussetzungen basieren auf den bundesweiten Vorgaben des Umweltbundesamtes.

Im Laufe dieses Jahres werden nach und nach alle Einwohner/-innen von der AW SAS - AöR angeschrieben, bei denen bereits in den Vorjahren eine Befreiung von der Biotonne genehmigt wurde. Diesem Schreiben ist ein neues Antragsformular beigefügt, welches ausgefüllt an die AW SAS - AöR zurückgesandt werden muss. Im Wesentlichen umfasst die Abfrage das Vorhandensein aller Voraussetzungen sowie entsprechender Nachweise.
Weitere Infos und einen Vergleich von Biotonnennutzung und Eigenkompostierung finden Sie hier.