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Richtig Entsorgen - aber wie?
- Die Abfallbehälter sind zu den veröffentlichten Terminen am Straßenrand des angeschlossenen Grundstücks bzw. an der nächsten für das Entsorgungsfahrzeug anfahrbaren Straße rechtzeitig bis 6:00 Uhr so bereitzustellen, dass der Entsorgungswille eindeutig erkennbar ist.
- Sollte auf Grund des Standortes der Restabfalltonne keine eindeutige Bereitstellung möglich sein, sind betreffende Behälter, die nicht entleert werden sollen, zu kennzeichnen. Gleiches gilt für 1.100 Liter-Restabfallbehälter auf Stellplätzen, sofern sie nicht 14-täglich geleert werden sollen. Die AW SAS - AöR stellt auf Anfrage die entsprechende Kennzeichnung kostenfrei zur Verfügung.
- Stehen fehlbefüllte Biotonnen zum Abfuhrtermin für Restabfall an der Straße bereit, werden diese als Restabfalltonne gebührenpflichtig geleert. Sollte auf Grund des Standortes keine eindeutige Bereitstellung möglich sein, werden Biotonnen mit angehängter "Roter Karte" am Abfuhrtag der Restabfalltonne gebührenpflichtig geleert. Für "Rote Karten", die abhanden gekommen sind, stellt die AW SAS - AöR auf Nachfrage Ersatzkarten zur Verfügung.
- Der Behälterdeckel ist bei der Bereitstellung stets geschlossen zu halten.
- Es erfolgt keine Entsorgung von Abfällen, die neben dem Abfallbehälter bereitgestellt werden. Ausnahmen sind käuflich erworbene, mit "Hausmüll EG SAS" bedruckte, blaue Säcke neben der Restabfalltonne sowie transparente Kunststoffsäcke neben der Gelben Tonne.
- Bewohner von, für Entsorgungsfahrzeuge nicht anfahrbaren, Grundstücken werden darauf hingewiesen, ihre Abfälle und Abfallbehälter an der nächsten, von Entsorgungsfahrzeugen anfahrbaren Straße, bereitzustellen.
- Zur Abholung angemeldete Abfälle (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall) sind gestapelt, gebündelt oder in sonstiger Weise getrennt bereitzustellen. Eine Trennung des Sperrmülls von Elektroaltgeräten und Altmetall ist vorzunehmen.