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Wichtige Informationen für Ihre Sicherheit
in der Nachbarschaft und für die Öffentlichkeit
gemäß §8a und §11 in Verbindung mit Anhang 5 der Störfallverordnung
Vorwort
Die Störfallverordnung verpflichtet Betreiber von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, die Nachbarschaft darüber zu informieren, wie sie sich im Falle eines Störfalls richtig verhalten soll.
Ziel der Verordnung ist es, die Öffentlichkeit vor Risiken von Störfällen zu schützen und Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt, die bei technischen oder chemischen Prozessen entstehen können, zu verringern.
Der Betriebsbereich der Bio Komp-SAS GmbH am Standort Weißenfels unterliegt den Grundpflichten der Störfallverordnung, da dort in begrenztem Umfang Stoffe gelagert und eingesetzt werden, die unter die Verordnung fallen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird regelmäßig durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt überwacht. Die letzte planmäßige Vor-Ort-Besichtigung fand am 07. November 2025 statt.
Weitere Informationen zur Störfallverordnung und zur Durchführung der Aufsicht finden Sie auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt unter: https://lvwa.sachsen-anhalt.de.
Kompostwerk Weißenfels (Bio Komp-SAS GmbH)
Johann-Reis-Straße 21, 06667 Weißenfels
Nachbarschaftstelefon: 03443 44 15 46
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Letzte Vor-Ort-Besichtigung gemäß § 17 Abs. 2 StörfallV: 07. November 2025
Liebe Nachbarn, Besucher und Mitarbeiter,
die Bio Komp – SAS GmbH betreibt im Auftrag der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR am Standort Weißenfels eine Bioabfallvergärungsanlage zur Erzeugung von Biogas, die der unteren Klasse der Störfallverordnung gemäß der 12. BImSchV zugeordnet ist. Diese Verordnung schreibt dem Betreiber in §11 vor, die Nachbarschaft und die Öffentlichkeit über das Ausmaß sowie das richtige Verhalten bei einem Störfall zu informieren.
In dieser Informationsschrift beschreiben wir
- den gefährlichen Stoff, mit dem wir in unserem Betrieb umgehen
- was bei einem Störfall passieren kann und vor allem
- wie Sie sich wirksam vor den Folgen eines Störfalles schützen können.
Wir bitten insbesondere unsere Nachbarn darum, diese Informationsschrift sorgfältig zu lesen und stets griffbereit aufzubewahren. Hierfür stehen die Informationen im PDF-Format zum Download zur Verfügung.
Unsere Tätigkeiten
In unserer Biogasanlage werden vorwiegend Bioabfälle aus der braunen Tonne des Burgenlandkreises eingesetzt, um Biogas durch anaerobe Vergärung herzustellen. Zwei Blockheizkraftwerke erzeugen daraus elektrische Energie, die in das Stromnetz der Stadtwerke Weißenfels eingespeist wird. In weiteren Nebeneinrichtungen wird
- das Biogas gespeichert
- der Gärrest eingelagert und später an die Landwirtschaft abgegeben
- die für den Standort benötigte Wärme erzeugt.
Die Sicherheitsstandards entsprechen den Anforderungen des Gesetzgebers und sichern somit einen reibungslosen und bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.
Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen kann
Betriebe unterliegen der Störfallverordnung, wenn festgeschriebene Mengenschwellen bestimmter gefährlicher Stoffe überschritten werden.
In unserer Anlage arbeiten wir unter Sicherheitsvorkehrungen mit den Stoffen Biogas / Biomethan. In der folgenden Tabelle sind die Gefahrenpotentiale dieser Stoffe für Mensch und Umwelt zusammengestellt.
| Stoff / Symbol | Gefahren für Mensch und Umwelt |
|
Biogas / Biomethan Biogas ist ein farbloses, je nach Zusammensetzung nach faulen Eiern oder auch stechend riechendes, in Wasser unlösliches Gas. |
Der charakteristische Geruch des Biogases sorgt dafür, dass es schon bei Austritt aus geringsten Undichtigkeiten wahrgenommen wird (Warnwirkung). Bedingt durch den Schwefelwasserstoffgehalt (H2S) wird Biogas als akut toxisch eingestuft. Biogas enthält das extrem entzündliche Methan (CH4), daher bildet Biogas mit Luft zusammen explosionsfähige Gemische. |
Stoff / Symbol
Biogas / Biomethan
H220 Extrem entzündbare Gase
H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren
Biogas ist ein farbloses, je nach Zusammensetzung nach faulen Eiern oder auch stechend riechendes, in Wasser unlösliches Gas.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Der charakteristische Geruch des Biogases sorgt dafür, dass es schon bei Austritt aus geringsten Undichtigkeiten wahrgenommen wird (Warnwirkung).
Bedingt durch den Schwefelwasserstoffgehalt (H2S) wird Biogas als akut toxisch eingestuft.
Biogas enthält das extrem entzündliche Methan (CH4), daher bildet Biogas mit Luft zusammen explosionsfähige Gemische.
Mögliche Auswirkungen eines Störfalls auf Menschen und Umwelt
Obwohl auf dem Betriebsgelände die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind, können Brände, Explosionen oder Freisetzung von Biogas nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Bei einem Brand, einer Explosion oder Freisetzung größeren Mengen der genannten Stoffe kann es in unmittelbarer Umgebung zu Gesundheitsgefahren durch Einatmen von Biogas oder Rauchgasen kommen.
Bei einem Brand oder einer Explosion kann es in unmittelbarer Nähe zu Hitze- und Lärmeinwirkungen sowie umherfliegenden Teilen kommen.
Weiterhin besteht vom Gärsubstrat in den Fermentern und dem Gärprodukt flüssig in den Gärrestspeichern aufgrund der Stoffeigenschaften bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes die Möglichkeit einer Umwelt- bzw. Wassergefährdung.
Sicherheitsvorsorge und Gefahrenabwehr
Sollte es auf dem Betriebsgelände zu einem Störfall kommen, tritt unser interner Alarmplan in Kraft. Dieser ist mit den für uns zuständigen Behörden abgestimmt.
Bei Störfällen, deren Auswirkungen über die Standortgrenze der Biogasanlage hinausgehen, werden sofort externe Einsatzkräfte und die zuständigen Behörden alarmiert.
Die Feuerwehr Weißenfels ist mit den Aufgaben der Gefahrenabwehr betraut Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz des Burgenlandkreises ist für die Bekämpfung der Auswirkungen von Störfällen außerhalb des Betriebsgeländes zuständig.
Hinweise für Ihre Sicherheit
Die folgenden Sicherheitshinweise geben Auskunft darüber, wie Sie im Falle eines Störfalles informiert werden, und sind eine Anleitung für Sie, wie Sie sich richtig verhalten.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Einsatzkräfte.
Feuerwehr und Polizei informieren Sie über die Maßnahmen der Einsatzkräfte und wie Sie sich verhalten müssen. Achten Sie auf Entwarnungsdurchsagen der Polizei und der Feuerwehr.
Informationen sind auch über die Internetseite des Burgenlandkreises abrufbar.
Nachbarn
Rufen Sie die Kinder sofort ins Haus und informieren Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn. Helfen Sie älteren und behinderten Personen und nehmen Sie Passanten vorübergehend auf.
Bleiben Sie in geschlossenen Gebäuden und halten Sie sich nicht im Freien auf, sondern gehen in ein geschlossenes Gebäude. Schließen Sie sofort Türen und Fenster möglichst dicht und schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus. Suchen Sie möglichst innenliegende Räume in oberen Etagen auf.
Rettungsdienste
Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen nehmen Sie Kontakt mit dem Hausarzt oder einem ärztlichen Notdienst auf. Bei sehr starken Beschwerden wenden Sie sich direkt an den Rettungsdienst oder die Feuerwehr.
Bleiben Sie im Haus und halten Sie die Straßen und Wege für die Einsatzkräfte frei.
Nutzung von Notrufnummern
Nutzen Sie die Notrufnummern 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr und Rettungsdienst) nur für dringende Notfälle. Bitte halten Sie ansonsten die Leitungen frei!