Informationen zum Datenschutz
– Bewerbungsverfahren
Seit dem 25.05.2018 finden die Regelungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für alle Unternehmen und öffentliche Stellen Anwendung, die personenbezogene Daten natürlicher Personen erheben, verarbeiten und speichern. Die AW SAS - AöR kommt ihren daraus resultierenden Pflichten nach und informiert Sie als betroffene Person über den Umgang mit personenbezogenen Daten und gibt Ihnen Informationen gemäß Art. 13, 14 und 15 DSGVO.
Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Verantwortliche ist die
- Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (AW SAS - AöR)
Vorstandsvorsitzender Herr Henrik Otto
Görschen
Südring 8
06618 Mertendorf
Sie erreichen die/den Datenschutzbeauftragte/n unter
- Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (AW SAS - AöR)
Datenschutzbeauftragte
Görschen
Südring 8
06618 Mertendorf - Tel.: 034445 223-0
- Fax: 034445 223-33
- E-Mail: datenschutzbeauftragte@awsas.de
Welche Daten verarbeitet die AW SAS - AöR und aus welcher Quelle stammen sie?
Die AW SAS - AöR erhebt, speichert und verarbeitet unter Berücksichtigung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen nur jene personenbezogene Daten, die sie von Ihnen im Rahmen der Bewerbung zur Verfügung gestellt bekommt.
Relevante personenbezogene Daten sind:
- Personenstammdaten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, familiäre Verhältnisse
- Daten zur Ausbildung, zum beruflichen Werdegang, zu Fähig- und Fertigkeiten, Zeugnisse/Zertifikate
- sonstige Daten, wie z. B. Religionszugehörigkeit.
Zu welchem Zweck verarbeitet die AW SAS - AöR personenbezogene Daten und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese Verarbeitung?
Die AW SAS - AöR verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung.
Grundsätzlich erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten der AW SAS - AöR zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses (Art. 88 DSGVO) und zur Erfüllung vertraglicher sowie vorvertraglicher Pflichten (Arbeitsvertrag) (Art. 6 Abs. 1, b DSGVO). Bei der Bewerbung handelt es sich um eine vorvertragliche Maßnahme hinsichtlich der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses.
Soweit der AW SAS - AöR eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, wobei die Datenverarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig bleibt.
Eine Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu anderen, als hier aufgeführten, Zwecken findet nicht statt.
Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb der AW SAS - AöR erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die an der Ausführung der jeweiligen Aufgaben und Geschäftsprozesse beteiligt sind (Sachgebiet Personal, Personalrat und Vorstand der AW SAS - AöR sowie ggf. Mitglieder des Verwaltungsrates der AW SAS - AöR bzw. Mitglieder des Kreistages des Burgenlandkreises).
Auch von der AW SAS - AöR eingesetzte Dienstleister, sogenannte Auftragsverarbeiter (gemäß Art. 28 DSGVO), können zu diesem Zweck Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Diese müssen hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten den Anforderungen der DSGVO entspricht und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet wird. Die AW SAS - AöR schließt mit den Auftragsverarbeitern entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge ab, in welchen sie u. a. auf Vertraulichkeit verpflichtet werden (auch über das Vertragsende hinaus). Ein Auftragsverarbeiter der AW SAS - AöR ist z. B. der EDV-Dienstleister bei der Ausübung von Serviceleistungen.
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet nur statt, sofern gesetzliche Verpflichtungen bestehen oder wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde.
Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Es findet keine Datenübermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in ein Drittland (d. h. außerhalb der EU) oder an eine internationale Organisation statt und ist auch nicht vorgesehen.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Ausgehend von der in § 15 Abs. 4 Antidiskriminierungsgesetz (AGG) benannten Zweimonatsfrist werden Bewerbungsunterlagen abgelehnter Bewerber zwei Monate ab Versendung der Ablehnung aufbewahrt. Die Bewerbungsunterlagen liegen für diese Zeit zur Abholung in der AW SAS - AöR bereit, danach werden sie vernichtet. Alle weiteren im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erstellten Unterlagen werden ebenfalls nach Ablauf dieser Frist gelöscht bzw. vernichtet.
Ausnahmen bestehen, wenn eine befristete Weiterverarbeitung zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen gerichtlicher Verfahren und entsprechenden Verjährungsvorschriften erforderlich ist.
Wenn die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten auf einer Einwilligung beruht, erfolgt die Speicherung so lange, wie die Einwilligung hierfür erteilt wurde.
Welche Datenschutzrechte habe ich?
Sie als betroffene Person haben:
- das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
- das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) nach Art. 17 DSGVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie
- das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO.
Weiterhin besteht nach Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt. In Sachsen-Anhalt ist die zuständige Aufsichtsbehörde:
- Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Leiterstraße 9
39104 Magdeburg
Tel.: 0391 81803-0
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Datenverarbeitung bleibt bis zum Zeitpunkt des Widerrufs rechtmäßig.
Ihre Rechte können Sie geltend machen, indem Sie uns gegenüber einen formlosen schriftlichen Antrag auf die Durchsetzung der o. g. Rechte stellen. Wir stellen Ihnen die gewünschten Informationen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragseingang, zur Verfügung. Eine Verlängerung der Frist um zwei weitere Monate ist möglich, wenn dies unter Berücksichtigung der Komplexität und der Anzahl der Anträge erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, informieren wir Sie innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrages über die Fristverlängerung sowie die Gründe der Verzögerung. Sofern Sie einen elektronischen Antrag stellen, erhalten Sie die Informationen ebenfalls auf elektronischem Weg, es sei denn Sie geben Anderes an.
Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Durch den angestrebten Abschluss eines Arbeitsvertrages entsteht für den Beschäftigten eine vorvertragliche Verpflichtung, erforderliche personenbezogene Daten mitzuteilen. Ohne die benötigten Daten ist die Begründung und nachfolgende Durchführung eines Arbeitsverhältnisses nicht möglich.
Gibt es bei der AW SAS - AöR eine automatisierte Entscheidungsfindung?
Die AW SAS - AöR führt keine Verfahren einer automatisierten Entscheidung (nach Art. 22 DSGVO) oder andere Profiling-Maßnahmen (nach Art. 4 Nr. 4 DSGVO) durch.
Version 3
- gültig ab: 05.12.2019