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Benutzungsordnung für die Grün- und Astschnittplätze Bad Kösen, Laucha, Punkewitz und Eckartsberga der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR
Auf der Grundlage der Abfallwirtschaftssatzung der AW SAS - AöR in der derzeit gültigen Fassung sowie im Interesse der allgemeinen Sicherheit und eines reibungslosen Betriebsablaufes sind folgende Regeln zu beachten:
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeines
- § 2 Zugelassener Personenkreis
- § 3 Zugelassene Abfallarten
- § 4 Öffnungszeiten
- § 5 Verhaltensregeln auf der Anlage
- § 6 Verkehrsregelung
- § 7 Haftungsausschluss
- § 8 Haftung
§ 1 Allgemeines
(1) Die Benutzungsordnung gilt für das Betriebsgelände des Grün- und Astschnittplatzes, welches den Grün- und Astschnittplatz sowie die Verkehrswege, die mit dem Platz zusammenhängen, umfasst. Alle Personen, die sich auf dem Gelände des Grün- und Astschnittplatzes aufhalten, haben diese Benutzungsordnung einzuhalten.
§ 2 Zugelassener Personenkreis
(1) Der Zutritt auf dem Grün- und Astschnittplatz ist Anlieferern sowie durch die AW SAS - AöR beauftragten Dritten gestattet.
(2) Unbefugten ist das Betreten des Grün- und Astschnittplatzes untersagt.
§ 3 Zugelassene Abfallarten
(1) Auf dem Grün- und Astschnittplatz ist die Abgabe von biologisch abbaubaren Abfällen (ASN 200201) als Grün- und Astschnitt zugelassen. Die Annahme des Grün- und Astschnittes erfolgt getrennt voneinander.
- Grünschnitt: Rasenmahd, Laub, Zier- und Wildpflanzen ohne Holzanteile
- Astschnitt: max. Durchmesser von 20 cm sowie einer max. Länge von 1,50 m
(2) Andere Abfälle als Grün- und Astschnitt (z. B. auch Bioabfälle, Wurzeln) werden auf dem Grün- und Astschnittplatz zurückgewiesen. Die Annahme ist untersagt.
Haushalte aus dem Burgenlandkreis
(3) Die Annahme von Grün- und Astschnitt bis zu 1 m³ pro Anlieferungen aus Haushalten aus dem Burgenlandkreis (Haupt- oder Nebenwohnsitz) erfolgt gebührenfrei.
(4) Der Anlieferer hat auf Verlangen des Platzwartes seinen Hauptwohnsitz per Ausweis bzw. Nebenwohnsitz im Burgenlandkreis per behördlichen Dokument (z. B. Bestätigung durch die jeweilige Gemeinde) nachzuweisen.
Haushalte außerhalb des Burgenlandkreises (Grün- und Astschnittkarte)
(5) Die Abgabe bis zu 1 m³ Grün- und Astschnitt pro Anlieferung aus Haushalten außerhalb des Burgenlandkreises kann auf der Grundlage der Grün- und Astschnittkarte der AW SAS - AöR erfolgen. Informationen zur Grün- und Astschnittkarte unter www.awsas.de.
Gewerbebetriebe (nicht zugelassen)
(6) Eine Anlieferung von Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben (z. B. Hausmeisterdiensten, Wohnungsgesellschaften) ist auf dem Grün- und Astschnittplatz untersagt.
(7) Die gebührenpflichtige Abgabe von Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sowie Mehrmengen über 1 m³ aus Haushalten kann im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz Freyburg (Unstrut) erfolgen. Informationen hierzu unter www.awsas.de.
§ 4 Öffnungszeiten
(1) Die Öffnungszeiten des Grün- und Astschnittplatzes sind dem Hinweisschild am Eingangstor zu entnehmen.
(2) Anlieferungen müssen bis 15 min. vor Platzschließung erfolgen.
§ 5 Verhaltensregeln auf der Anlage
(1) Der von der AW SAS - AöR beauftragte Platzwart übt auf dem Gelände des Grün- und Astschnittplatzes das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten. Er hat das Recht Platzverbote zu erteilen.
(2) Regelungen, welche vor und auf dem Grün- und Astschnittplatz von der AW SAS - AöR in Form von Schildern o. ä. veröffentlicht wurden, sind einzuhalten.
(3) Auf dem Gelände des Grün- und Astschnittplatzes ist striktes Rauchverbot. Der Umgang mit offenem Feuer ist verboten.
(4) Das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren ist auf dem Grün- und Astschnittplatz untersagt.
(5) Weiterhin sind das Hereinbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken oder anderer berauschender Mittel sowie Drogen nicht gestattet. Das Führen und Hereinbringen von Waffen auf dem Grün- und Astschnittplatz ist untersagt.
(6) Das Verbreiten von Druckschriften und jede Art von Sammlungen, soweit sie nicht von der AW SAS - AöR genehmigt sind, sind verboten. Jede Art politischer Aktivitäten ist nicht gestattet.
(7) Das Einsammeln und Mitnehmen von Abfällen ist untersagt.
§ 6 Verkehrsregelung
(1) Auf dem Betriebsgelände gilt die Straßenverkehrsordnung.
(2) Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge ist auf 10 km/h beschränkt.
(3) Die Verkehrs- und Hinweisschilder sind zu beachten.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Alle Personen, die sich auf dem Gelände des Grün- und Astschnittplatzes aufhalten, sind für ihre eigene Sicherheit selbst verantwortlich.
(2) Die AW SAS - AöR übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen oder an Sachen, die beim Aufenthalt sowie beim Betreten oder Befahren auf dem Grün- und Astschnittplatz entstehen, insoweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der AW SAS - AöR vorliegt.
(3) Der Platzwart unterrichtet zeitnah die AW SAS - AöR über Schäden, die ihm bekannt oder gemeldet werden.
§ 8 Haftung
(1) Der Benutzer des Grün- und Astschnittplatzes haftet für alle Schäden, die der AW SAS - AöR oder Dritten entstehen, insbesondere durch Nichtbeachtung der Benutzungsordnung.
Benutzungsordnung vom 01.03.2025
- keine Änderungen