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Sperrmüll/Wertstoffe auf Abruf
Private Haushalte im Burgenlandkreis haben die Möglichkeit, ihren Sperrmüll, ihre Elektroaltgeräte sowie Altmetall zur Abholung an der Wohnadresse anzumelden. Dies ist ab sofort auch online über dieses Formular möglich.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung von Sperrmüll und Elektroschrott.
Sprechzeiten:
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Sperrmülltelefon:
034445 223-41
Nur bei bereits vereinbarten Abholterminen sind während der allgemeinen Telefonsprechzeiten Änderungen unter der Telefonnummer 034445 223-44 möglich.
Im Rahmen des "Sperrmüll auf Abruf" beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Hinweise für die Bereitstellung: Die Bereitstellung des Sperrmülls/der Wertstoffe muss am Abholtag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend der Abfuhr, erfolgen. Die Gegenstände sind i. d. R. dort zu platzieren, wo auch die Tonnenbereitstellung erfolgt. Die Bereitstellung hat im öffentlichen Bereich zu erfolgen. Der Sperrmüll ist getrennt von Elektro-/Elektronikgeräten sowie Altmetall zu platzieren. Nicht angemeldeter oder zu spät bereitgestellte/r Sperrmüll/Wertstoffe kann auf Grund der Touren- und Tonnageplanung nicht entsorgt werden und ist zwingend vom Besitzer am gleichen Tag wieder zurückzunehmen. Die Gegenstände sind i. d. R. dort zu platzieren, wo auch die Tonnenbereitstellung erfolgt.
- Sperrmüll aus Haushalten wird maximal zweimal pro Jahr nach vorheriger Anmeldung im Holsystem abgefahren. Insgesamt können pro Person und Jahr 2 m³ Sperrmüll zur Abholung angemeldet werden.
- Außerdem kann Sperrmüll aus Haushalten im Umfang von bis zu 2 m³ und Jahr gebührenfrei gegen Vorlage der Bonuskarten (4 Stück à 0,5 m³, im Innenteil der Abfallratgeber mit Bonuskarten) im Bringsystem auf den Wertstoffhöfen und auf dem Abfallumladeplatz am Standort der Deponie Nißma abgegeben werden. Anlieferungen von Sperrmüll ohne Bonuskarten sind gebührenpflichtig. Bereits entrichtete Gebühren werden nicht zurückerstattet.
- Darüber hinausgehende Mengen, z. B. Haushaltsauflösungen, sind gebührenpflichtig und erfolgen auf Anforderung außerhalb der üblichen Sperrmüllentsorgung.