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Tipps zur getrennten Abfallentsorgung

Getrennte Abfallentsorgung ist eine wichtige Voraussetzung für die anschließende Wiederverwertung. Doch wohin kommt der jeweilige Abfall? Gehört Butterbrotpapier in die Blaue Tonne? Ist Zeitungspapier in der Biotonne erlaubt? Was ist zu beachten, wenn ich Sperrmüll zur Abholung bereitstelle? Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise entsprechend der jeweiligen Abfallarten.

Papier/Pappe/Karton

In die Blaue Tonne gehören:

Druckerzeugnisse und Altpapier: Zeitungen, Zeitschriften, Werbeschriften, Kataloge, Broschüren, Schulhefte, Bücher
Verkaufsverpackungen aus Pappe, Papier, Karton: Papiertüten, Pralinenschachteln, Verpackung von Medikamenten usw.

Wichtig!

Die Pappen, Schachteln und Kartons sind vor dem Einfüllen in die Tonne zusammenzufalten bzw. so zu zerlegen, dass das Volumen optimal ausgenutzt wird. Eingegebene Kartons sollten nicht verkanten. Im Ausnahmefall werden o. g. Abfälle aus Privathaushalten, die neben dem Abfallbehälter in geringen Mengen, trocken und ordentlich gebündelt bereitstehen, entsorgt. Geringe Mengen bedeutet Größe und Umfang entsprechend einer zweirädrigen Blauen Tonne.

Nicht in die Blaue Tonne gehören z. B.: durch Fremdstoffe verunreinigte Druckerzeugnisse, Tapeten, Geschenkpapier mit Kunststoffbeschichtung, Aktenordner, Butterbrotpapier, Fotopapier

Bioabfall

In die Biotonne gehören:

  • Speisereste
  • Küchenabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Kaffeesatz und Teebeutel/Aufgussreste (auch mit Papierfilter)
  • Gartenabfälle wie Grasschnitt, Ast- und Strauchschnitt, Laub
  • Blumen (ohne Dekoration und Bindedraht)
  • unbehandelte Sägespäne

Nicht in die Biotonne gehören z. B.:

  • alle Kunststoffe (z. B. Plastiktüten, Bio-Plastiktüten mit Kompostierungshinweis, Plastikgeschirr, Blumentöpfe)
  • Metalle (z.B. Deckel, Dosen, Aluminiumfolie)
  • Textilien
  • Glas
  • Bauabfälle, Steine, Sand, Kehricht, Erden
  • Tierkadaver
  • Restabfall (z. B. Windeln, Zigarettenkippen, Katzenstreu, Tierkot)

Wichtig!

Bioabfälle dürfen in einer reinen Papiertüte, in Küchenrolle oder in Zeitung eingewickelt in die Biotonne gegeben werden. Plastiktüten gehören nicht in die Biotonne, sondern in die Schwarze Tonne. Dies gilt ebenso für sogenannte „kompostierbare“ Plastiktüten. Diese zersetzen sich während der Weiterverarbeitung im Kompostwerk nicht vollständig und sind daher nicht kompostierbar. Eine entsprechende Zulassung gibt es im Burgenlandkreis nicht.

Erfahren Sie in unserem Film zur "Aktion Biotonne" Wissenswertes rund um die richtige Befüllung Ihrer Biotonne.

Restabfall

Zum Restabfall gehören:

alle festen Abfälle, die nicht entsprechend der weiteren Abfallarten getrennt entsorgt werden können wie zum Beispiel:

  • kalte Asche, Zigarettenkippen
  • ausgediente Gebrauchsgegenstände wie Porzellan, Haarbürste, Kugelschreiber
  • nasse und verschmutzte Textilien
  • Windeln, Hygieneartikel, stark verschmutztes Papier, Tapeten, Staubsaugerbeutel
  • Altmedikamente, eingetrocknete Altfarben
  • Spiegel- und Fensterglas in Kleinmengen

Verkaufsstellen für blaue Abfallsäcke:

  • Geschäftsstelle der AW SAS - AöR Mertendorf
  • Wertstoffhöfe in Naumburg, Weißenfels, Zeitz
  • Deponie Nißma
  • Kompostwerk Weißenfels

Wichtig!

Beim Einfüllen von Asche ist darauf zu achten, dass diese vollständig abgekühlt ist.

Das höchstzulässige Befüllungsgewicht (Nutzmasse) beträgt für Müllgroßbehälter (MGB):

  • 120 l = 48 kg/MGB
  • 240 l = 96 kg/MGB
  • 1.100 l = 440 kg/MGB
Verkaufsverpackungen

In die Gelbe Tonne/transparenten Kunststoffsäcke gehören z. B. folgende Verkaufsverpackungen:

Kunststoffe: Wasch- und Putzmittelflaschen sowie Nachfülltüten, Kunststoffschalen und -folien, pfandfreie Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kunststoffdeckel, Joghurtbecher, Duschgelflaschen

Verbundstoffe (Gemisch aus Papier, Kunststoff, Aluminium): Getränkekartons für Milch, Saft, Wein

Aluminium: Butterfolie, Aludeckel, Blisterverpackungen, Menüschalen von Fertiggerichten, Vakuumverpackungen

Weißblech: Konservendosen (z. B. mit Gemüse, Fertiggerichten, Tierfutter), Blechdeckel, leere Spraydosen

 

Bei zusätzlichem Entsorgungsbedarf an Leichtverpackungen können am Entleerungstag zu den Gelben Tonnen befüllte transparente Säcke hinzugestellt werden.

Weitere Informationen bietet die Internetseite www.muelltrennung-wirkt.de

Wichtig!

Nicht in die Gelbe Tonne gehören z. B.:

nicht restentleerte Verpackungen, Essensreste und Küchenabfälle, Elektro- und Elektronikgeräte, Hygieneartikel, Papiertaschentücher, Verbandsmaterial, Keramik/Porzellan, Tapetenreste, Gummi, Zigarettenkippen, Feuerzeuge, DVDs/CDs, Kugelschreiber, Katzenstreu, Batterien/Akkus, Gefährliche Abfälle, Druckerpatronen, Altpapier

Kinderspielzeug, Geschirr, Schüsseln und Dosen aus Kunststoff oder Metall

 

Ihr Ansprechpartner

REMONDIS MITTELDEUTSCHLAND GmbH
0800 1223255
(kostenfrei, werktags 6 - 18 Uhr)

Altmetall

Altmetalle sind fett- und ölfreie metallische Gegenstände aus Haushaltungen, die getrennt gesammelt werden.

Zum Altmetall gehören z. B.:

  • Fahrrad, Schubkarre (beides ohne Schlauch und Reifen)
  • Zinkbadewanne
  • Metallgartenmöbel
  • Benzinrasenmäher ohne Betriebsmittel
  • Metallgießkanne
  • Kinderwagengestell
  • Bügelbrettgestell

Wichtig!

Altmetalle können auf den Wertstoffhöfen gebührenfrei abgegeben oder zur Abholung online oder telefonisch angemeldet werden. Bei Abholung sind diese getrennt vom Sperrmüll sowie von Elektro- und Elektronikgeräten bereitzustellen. Niemand darf gefährdet oder mehr als notwendig behindert werden, ein zügiges Verladen muss möglich sein. Dabei sollten die einzelnen Gegenstände aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht länger als 1 m und nicht schwerer als 40 kg sein. Gegenstände, die nicht eingesammelt wurden, sind durch den Besitzer unmittelbar danach von den öffentlichen Flächen rückstandslos zu beräumen.

Elektroaltgeräte

Elektroaltgeräte

enthalten wiederverwertbare Stoffe, die jedoch für die Umwelt schädlich sein können. Moderne Technologien erlauben die Rückgewinnung der Wertstoffe und die Abtrennung der Schadstoffe. Nur getrennt gesammelte Geräte können einer Verwertung oder fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Zu Elektroaltgeräten gehören z. B.:

Waschmaschinen, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Computer, Fernseher, Staubsauger, Geschirrspüler, Küchenherd, Mikrowelle, Toaster, Radio, Telefon, Bügeleisen, Kaffeemaschine, Ventilator, DVD-/Videorecorder, Elektrorasenmäher, Handy

Vielzahl an Abgabemöglichkeiten

    • gebührenfreie Abgabe auf den Wertstoffhöfen der AW SAS - AöR:Die Hinweisschilder zu den jeweiligen Sammelgruppen an den Containern sind zu beachten. Die Wertstoffhöfe nehmen keine Datenlöschung, etwa von Computern, Digitalkameras oder externen Festplatten vor. Die Löschung und sonstige Sicherung der Daten liegt in der Verantwortung des Endnutzers.
    • telefonische Anmeldung oder über das Online-Formular für mobile Abholung: Die Geräte sind getrennt von Sperrmüll und Altmetall bereitzustellen. Niemand darf gefährdet oder mehr als notwendig behindert werden. Gegenstände, die nicht eingesammelt wurden, sind durch den Besitzer unmittelbar danach von den öffentlichen Flächen rückstandslos zu beräumen.
    • stationäre Händler sowie Onlinehändler*
      Händler mit einer Verkaufsfläche für E-Geräte von mind. 400 m² sowie
      Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektrogeräte vertreiben.
      Onlinehandel, der über Lager- und Versandflächen in den oben genannten Größen verfügt.

      * Bei der Abgabe eines neuen Gerätes an einen Kunden muss ein Altgerät des Kunden der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden. Auf Verlangen des Kunden müssen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden. Die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines neuen Gerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Wissenswerte Tipps finden Sie auch auf www.e-schrott-entsorgen.org

Alttextilien

Entsorgungsweg:

Alttextilien und -schuhe können, in Säcken verpackt, in die Altkleidercontainer der AW SAS - AöR gegeben werden.

Zu Alttextilien gehören z. B.:

  • Kleidung (alles, was den Körper bedeckt/verhüllt), Schuhe aus Leder und Textilien (paarweise)
  • sonstige Accessoires aus Stoff oder Leder wie Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handtaschen etc.
  • Tisch- und Bettwäsche

Nicht zu Alttextilien gehören:

  • verschmutzte und nasse Textilien
  • Möbel- und Matratzenstoffe
  • Teppiche und textile Bodenbeläge, Zelte, Planen
  • Inliner, Skischuhe, Koffer
  • Putzlappen und Lumpen

Wichtig!

Sind Alttextilien verschmutzt oder durch Nässe zu Schaden gekommen bzw. sondern untypische Gerüche ab, gehören diese in den Restabfall.

Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung der AW SAS – AöR sind die in Haushalten und Gewerbe anfallenden Stoffe, die wegen ihrer gesundheits- und umweltgefährdenden Eigenschaften gesondert entsorgt werden müssen.

Zu Gefährlichen Abfällen gehören z. B.:

nicht ausgehärtete Farben und Lacke, Öle, Lösungsmittel, Pestizide, Chemikalien, Kleber, Härter, Batterien, quecksilberhaltige Thermometer

Ausgeschlossen sind u. a.:

Dachpappe, teer- und asbesthaltige Abfälle (Entsorgung s. Deponiestandort Nißma)

Altmedikamente

Anfallende Kleinmengen (bis 10 kg bzw. 10 Liter) aus Haushalten können gebührenfrei 2 x jährlich über das Schadstoffmobil sowie auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Abgabe von Kleinmengen aus gewerblicher Herkunft sowie Mehrmengen aus Haushalten ist gebührenpflichtig und ganzjährig auf den Wertstoffhöfen möglich.

Wichtig!

Am Schadstoffmobil sind die Gefährlichen Abfälle dem Personal zu übergeben und dürfen nicht vorher am Standort des Schadstoffmobiles abgestellt werden. Die Abgabe der Gefährlichen Abfälle hat möglichst in gesicherten Gebinden (Kanister, Dosen, Flaschen usw.) zu erfolgen. Eine Vermischung der Abfälle ist nicht gestattet.

 

Grün- und Astschnitt

Grün- und Astschnitt wird getrennt voneinander auf den Grün- und Astschnittplätzen, dem Kompostplatz Nißma, den Wertstoffhöfen sowie im Kompostwerk angenommen. Hierzu gehören:

Grünschnitt: Rasenmahd, Laub, Zier- und Wildpflanzen ohne Holzanteile

Astschnitt: Ast- und Strauchschnitt bis zu einem Durchmesser von 20 cm und bis zu einer Länge von 1,50 m

Nicht zum Grün- und Astschnitt gehören z. B. Gemüse-, Kartoffel- und Obstabfälle. Diese Abfälle gehören in die Biotonne oder werden gebührenpflichtig im Kompostwerk Weißenfels und auf dem Kompostplatz Nißma angenommen.

Wichtig!

Grün- und Astschnitt ≤ 1 m³ aus privaten Haushalten des Burgenlandkreises kann an allen Grün- und Astschnittannahmestellen der AW SAS - AöR kostenfrei abgegeben werden. Grün- und Astschnitt > 1 m³ sowie solcher aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe, private Haushalte außerhalb des Burgenlandkreises) werden kostenpflichtig auf dem Kompostplatz Nißma, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Grün- und Astschnittplatz Freyburg (Unstrut) angenommen.

Abgabe von Grün- und Astschnitt für Bürger außerhalb des Burgenlandkreises

Sie wohnen außerhalb des Burgenlandkreises und möchten auf den Annahmestellen der AW SAS - AöR Grün- und Astschnitt abgeben? Bürger/-innen mit Wohnsitz z. B. in einem Nachbarkreis des Burgenlandkreises können hierfür die Grünschnittkarte der AW SAS - AöR nutzen. Das Angebot der Grün- und Astschnittkarte erfolgt im Rahmen eines Pilotprojektes.

Diese kann in der Geschäftsstelle Görschen (Südring 8, 06618 Mertendorf), auf dem Wertstoffhof Weißenfels, dem Wertstoffhof Naumburg und dem Wertstoffhof Zeitz zu einer Gebühr von 38,00 € erworben werden. Der Verkauf erfolgt im Rahmen der Sprech- bzw. Öffnungszeiten. Eine Verrechnung nicht benötigter Abschnitte bzw. eine Rückerstattung erfolgt nicht.

Die Abgabe dieser Karte ist auf folgenden Annahmestellen möglich: Freyburg (Unstrut), Hassenhausen, Hohenmölsen, Kleinhelmsdorf, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Saubach und Teuchern.

Auf den Wertstoffhöfen der AW SAS - AöR, auf dem Kompostplatz Nißma sowie im Kompostwerk Weißenfels kann die Abgabe von Grün- und Astschnitt durch Privatanlieferer von außerhalb des Burgenlandkreises gegen Barzahlung erfolgen.

Wie ist die Handhabung dieser Grünschnittkarte? Die Karte ist in acht Abschnitte für je 1/4 m³ Grün- und Astschnitt unterteilt und umfasst eine Gesamtanliefermenge von 2 m³. Je nach Menge des Grün- und Astschnittes sind der/die Abschnitt/e beim Platzwart zu übergeben. Mengen weniger als 1/4 m³ sind ebenfalls mit der Abgabe eines Abschnittes anzuliefern, eine An-/Verrechnung dieser Mindermengen erfolgt nicht. Je Anlieferung ist die Abgabe von höchstens 1 m³ Grün- und Astschnitt möglich.

Sperrmüll

Sperrmüll sind Gegenstände aus dem Haushalt, die auf Grund ihrer Abmessungen oder ihres Gewichtes nicht in den Restabfallbehälter passen. Diese Gegenstände dürfen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen einzeln nicht mehr als 75 kg wiegen und eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m nicht überschreiten.

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Sofa, Liege, Sessel, Kindersitz
  • Matratze, Teppich, Auslegware/PVC-Belag (lose)
  • Koffer, Tasche
  • Stuhl, Hocker
  • Schrank, Kommode
  • Bett, Lattenrost
  • Tisch, Truhe, Regalbretter

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • in Tüten, Säcken oder Kartons verpackter Restabfall (z. B. Tapetenreste)
  • Auto, Motorrad, Moped, Fahrrad oder deren Teile
  • Reifen und Schläuche mit und ohne Felgen
  • Dusch- und Badewanne/Duschwand/Toiletten- und Waschbecken, Spülkasten
  • Gefährliche Abfälle (z.B. Farben, Lacke, Batterien, Leuchtstoffröhren)
  • Bauabfälle, Steine, Bodenaushub
  • Fliesen, Bau- und Abrissholz
  • Fenster, Türen, Dielung, Laminat, Paneele
  • Zaunfelder, Kleintierställe
  • Altglas, Altpapier

Wichtig!

Eine Annahme des Sperrmülls erfolgt auf den Wertstoffhöfen bzw. dem Abfallumladeplatz Nißma.

Alternativ kann dieser auch telefonisch und online zur Abholung angemeldet werden. In diesem Fall ist der Sperrmüll getrennt von Elektro- und Elektronikgeräten (Haushaltsgroßgeräte, Altkühlgeräte) sowie Altmetall bereitzustellen. Niemand darf gefährdet oder mehr als notwendig behindert werden. Ein zügiges Verladen muss möglich sein. Von der Sammlung nicht erfasste Gegenstände sind durch den Besitzer unmittelbar danach von den öffentlichen Flächen rückstandslos zu beräumen.

Glas

In Glascontainer, nach den Glasfarben weiß, braun und grün getrennt, gehören z. B.

Entleerte, gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Glas wie z. B. Marmeladengläser, Gläser von Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren, pfandfreie Getränkeflaschen (z. B: von Wein, Saft, Milch)

Nicht in die Glascontainer gehören z. B.:

Fensterglas, Spiegelglas, Glühbirnen, Brillenglas, Verbundglas, Zierglas, Glaskeramik, Porzellan, Korken, Steingutflaschen, Schraubverschlüsse, Monitor-/Fernseherglas, hitzebeständiges Glas, Bleiglas, Autoscheibenglas, Keramikflaschen und -töpfe

Wichtig!

Gläser in Farben, die nicht zuzuordnen sind, wie z. B. blaues Glas, gehören in den Container für Grünglas. Die Container für Verpackungsglas dürfen zur Vermeidung von Lärmbelästigung nur außerhalb der Ruhezeiten benutzt werden. Ruhezeiten entsprechend der Gefahrenabwehrverordnung der Kommunen sind zu beachten!

Das Abstellen von Abfällen neben den Glascontainern ist verboten.

 

Ihr Ansprechpartner bei Entsorgungsproblemen:

REMONDIS Glasrecycling Ost
GmbH & Co. KG
0800 3260111

(werktags 7:00 – 18:00 Uhr)

 

Anschrift

Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR
Görschen
Südring 8
06618 Mertendorf

Kontakt

+49 34445 223-0

+49 34445 223-33

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