Fragen zur Entsorgung
Zusätzliche Abfallmengen lassen sich im Burgenlandkreis auf verschiedene Weise entsorgen:
1. Beistellungen zur regulären Abfuhr
- Gelbe Tonne: Sie können am Entsorgungstag transparente Kunststoffsäcke mit Leichtverpackungen neben die Gelbe Tonne stellen.
- Schwarze Tonne (Restabfall): Zusätzlich können von der AW SAS - AöR zugelassene Abfallsäcke genutzt werden.
- Die zusätzlichen Restabfallsäcke sind gebührenpflichtig und an mehreren Verkaufsstellen der AW SAS erhältlich.
- Bitte stellen Sie diese am Abfuhrtag neben die Restabfalltonne.
- Wichtig: Normale Haushaltsmüllsäcke (z. B. schwarze Säcke aus dem Handel) werden nicht mitgenommen.
- Blaue Tonne (Papier/Pappe/Karton): Im Ausnahmefall können geringe Mengen (maximal dem Volumen einer zweirädrigen Blauen Tonne entsprechend), trocken und ordentlich gebündelt, neben die Tonne gelegt werden.
2. Abgabe an den Standorten der AW SAS – AöR (Bringsystem):
Nutzen Sie die Wertstoffhöfe in Naumburg, Weißenfels, Zeitz sowie die Deponie Nißma, um zusätzliche Abfälle abzugeben. Je nach Art und Menge ist die Abgabe gebührenfrei oder gebührenpflichtig.
Grün- und Astschnitt
- kann von privaten Haushalten z. B. an den Grünschnittplätzen, dem Kompostwerk Weißenfels oder den Kompostplätzen in Nißma und Freyburg (Unstrut) abgegeben werden
- Gewerbliche Abgabe ist nur an bestimmten Standorten möglich (u. a. Kompostwerk Weißenfels).
3. Rückgabe von Verpackungen:
Größere Supermärkte und Händler nehmen Verpackungen (z. B. Papier, Pappe, Kunststoff) in der Regel zurück – bitte informieren Sie sich vor Ort zu den Bedingungen.
Grundstückseigentümer mit privaten Anschlusspflichtigen können zusätzliches Volumen schriftlich beantragen. Mehrbedarf an Restabfall-Tonnen (schwarz) und Blauen Tonnen ist kostenfrei. Wird auf Antrag zusätzlicher Gefäßraum für die Bioabfallentsorgung zur Verfügung gestellt, so wird dem Gebührenpflichtigen eine zusätzliche behälterbezogene Abfallentsorgungsgebühr berechnet. Über eine zusätzliche Gestellung von Gelben Tonnen entscheidet die Firma REMONDIS als beauftragtes Entsorgungsunternehmen der Dualen Systeme.
Grundsätzlich gilt: eine hochwertige Weiterverarbeitung und effiziente Verwertung ist nur möglich, wenn die Tonnen ordnungsgemäß befüllt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Tonne vom Sammelunternehmen stehengelassen werden. Hilfe beim richtigen Sortieren bietet das Abfall-ABC der AW SAS - AöR. Weiterhin ist darauf zu achten, dass der eingefüllte Abfall in der Tonne locker ist und die Abfälle nicht in die Tonne eingestampft werden. Insbesondere bei Biotonnen ist im Winter für ausreichenden Frostschutz zu sorgen.
Eine Meldung ist an das jeweilige kommunale Ordnungsamt, das Umweltamt des Burgenlandkreises oder an die AW SAS - AöR möglich. Ein erweiterter Service des Umweltamtes stellt das sog. Umweltradar dar. Unter https://umweltradar.blk.de/meldeapp_burgenlandkreis/ können Bürgerinnen und Bürger z. B. Meldungen von Umweltbeeinträchtigungen abgeben. Stets hilfreich für die Weiterbearbeitung durch die jeweilige zuständige Behörde sind genauere Informationen (Foto, Abfallmenge und -art sowie Ablagerungsort).
Auf der Deponie angelieferte Abfälle sollten möglichst frei von Anhaftungen sein. Sind größere Anhaftungen vorhanden, so müssen diese Abfälle als gemischte Bau- und Abbruchabfälle deklariert werden. Diese Entsorgung ist teurer als die Anlieferung reiner Fraktionen.
Auf dem Umladeplatz Nißma werden hauptsächlich gemischte Siedlungsabfälle, gemischte Bauabfälle und Sperrmüll angenommen.
Die Tonnen sind zu den veröffentlichten Terminen am Straßenrand des angeschlossenen Grundstücks bzw. an der nächsten für das Entsorgungsfahrzeug anfahrbaren Straße rechtzeitig bis 6:00 Uhr so bereitzustellen, dass der Entsorgungswille eindeutig erkennbar ist. Die Aufstellung muss so erfolgen, dass Fußgänger oder Fahrzeuge nicht behindert oder gefährdet werden und dass die Entleerung ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich ist. Nach der Entleerung müssen die Tonnen unverzüglich aus dem öffentlichen Bereich entfernt werden.
Wenn eine Tonne auf der Entsorgungstour nicht geleert wurde, kann dies verschiedene Gründe haben:
- Die Tonne wurde nicht rechtzeitig, also ab 6:00 Uhr, am Entsorgungstag, bereitgestellt.
- Behinderungen wie Schnee, parkende Autos oder Baumaßnahmen können ein Grund dafür sein, dass der Standort Ihrer Tonne nicht angefahren werden konnte.
- Fehlbefüllte bzw. überfüllte Tonnen können durch das Sammelunternehmen stehengelassen werden.
- Eingefrorener oder zu stark verdichteter Abfall in der Tonne (z. B. durch Einstampfen) kann dazu führen, dass der Abfall während des Kippvorgangs nicht aus der Tonne fällt.
- Der Chip ist defekt, sodass die Tonne nicht eingelesen werden konnte.
Eigentümer von Grundstücken, deren Straße von Bauarbeiten betroffen ist, müssen ihre Abfälle und Tonnen an der nächsten, von Entsorgungsfahrzeugen anfahrbaren Straße, bereitstellen. In der Regel erhalten die Anwohner durch die zuständigen kommunalen Behörden oder bauausführenden Firmen eine Benachrichtigung über entsprechende Sonderregelungen.
- Ein 120-l-Behälter umfasst eine Größe von 48 cm x 92,7 cm x 54,3 mm.
- Die Maße eines 240-l-Behälters sind 57,7 cm x 106,2 cm x 71,5 cm.
Die Maße können in Abhängigkeit des Tonnenherstellers variieren.
Blaue Tonne / Schwarze Tonne / Biotonne
Bitte lassen Sie uns eine schriftliche oder telefonische Defekt- oder Verlustmeldung zukommen. Anschließend kümmern wir uns um Ihr Anliegen.
→ Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Kontaktseite.
ℹ️ Bitte geben Sie in jedem Fall die betreffende Behälternummer an.
Gelbe Tonne
Bei Schäden an oder Verlust Ihrer Gelben Tonne wenden Sie sich bitte an die Firma REMONDIS Mitteldeutschland unter Telefon 0800 1223255.
🔒 Ja – aber nur mit zugelassenen Systemen!
Viele Bürger:innen möchten ihre Tonne vor Fremdeinwürfen schützen. Das ist verständlich – aber nicht jede Verschlussmethode ist erlaubt.
✅ So geht’s richtig:
✔ Erlaubt: Schwerkraftschlösser für Abfallbehälter
- Diese speziellen Schlösser (z. B. von Herstellern wie Wagner Sicherheit, Sudhaus oder Franzen) beschädigen die Tonne nicht und sind kompatibel mit der Entsorgungstechnik.
- Tipp: Vor dem Kauf beraten lassen – unsere Abfallberater helfen gern weiter:
☎️ 034445 223-0 | 📧 entsorgung@awsas.de
❌ Nicht erlaubt: Verschlussketten, Vorhängeschlösser oder selbstgebaute Lösungen – diese können:
- die Tonne beschädigen,
- die Fahrzeugtechnik (z. B. Greifarme) blockieren,
- die Leerung verhindern (die Tonne wird nicht mitgenommen!).
⚠️ Wichtig am Entsorgungstag:
- Alle nicht zugelassenen Verschlüsse müssen entfernt werden – sonst keine Leerung!
- Schwerkraftschlösser können dranbleiben – sie öffnen sich automatisch beim Entleeren.
💡 Warum diese Regel?
- ✔ Sicherheit – für Mitarbeiter:innen und Technik
- ✔ Funktionalität – damit die Leerung reibungslos klappt
- ✔ Langlebigkeit – um Beschädigungen an Tonnen und Fahrzeugen zu vermeiden
✅ Ja – aber nur unter strengen Bedingungen!
Im Burgenlandkreis wird Papier, Pappe und Karton grundsätzlich über die Blaue Tonne abgeholt. Ausnahmsweise dürfen private Haushalte zusätzliche Mengen neben die Tonne stellen – wenn folgende Regeln eingehalten werden:
📌 So geht’s richtig:
- ✔ Trocken: Das Material darf nicht nass sein. (z. B. durch Regen oder Feuchtigkeit)
- ✔ Gebündelt: Es muss ordentlich verschnürt oder verpackt sein – so, dass es in eine 240-Liter-Tonne (mit zwei Rädern) passen würde.
- ✔ Keine losen Stapel: Lose Kartons, offene Behälter oder ungebündelte Pappe werden nicht mitgenommen.
❌ Nicht erlaubt:
- Nasses Material (z. B. durchgenässte Pappkartons)
- Ungebündelte Stapel oder Kartons neben der Tonne
- Material, das nicht in die 240-Liter-Tonne passen würde
⚠️ Wichtig: Die Blaue Tonne selbst muss immer geleert werden – auch wenn zusätzliches Material daneben steht. Nicht eingehaltene Regeln führen dazu, dass die zusätzlichen Mengen nicht mitgenommen werden.
💡 Platzmangel? So geht’s weiter:
Falls Sie regelmäßig mehr Papier und Pappe haben, nutzen Sie diese gebührenfreien Optionen:
- Wertstoffhöfe: Geben Sie die Abfälle gebührenfrei auf einem unserer Wertstoffhöfe in Naumburg, Weißenfels oder Zeitz ab
- Zusätzlicher Behälter: Als Eigentümer:in können Sie eine weitere Blauen Tonne bei der AW SAS beantragen. Nutzen Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie → HIER.
Ihre Biotonne wurde nicht geleert – das ist der Grund:
Die „Rote Karte“ signalisiert, dass Ihre Biotonne falsch befüllt wurde – z. B. mit:
- ❌ Plastik (auch „kompostierbare“ Plastiktüten!)
- ❌ Glas (auch Verpackungsglas gehört nicht in die Biotonne)
- ❌ Restabfall (z. B. Windeln, Asche, Staubsaugerbeutel)
- ❌ Metall, Textilien oder Chemikalien
🔄 So geht’s weiter – 2 Möglichkeiten:
- 🔹 Option 1: Korrigieren & nächste Abfuhr abwarten (gebührenfrei)
- Falsche Abfälle entfernen (z. B. Plastik, Glas, Restmüll)
- Nur zugelassenen Bioabfall (z. B. Obst- und Gemüsereste, Grasschnitt) in die Tonne geben
- Tonne wie gewohnt bereitstellen – sie wird bei der nächsten Bioabfalltour geleert.
- 🔹 Option 2: Als Restabfall entsorgen (gebührenpflichtig)
- Falls Sie die falsch eingeworfenen Abfälle nicht entfernen können: Stellen Sie die fehlbefüllte Biotonne zur nächsten Restabfalltour bereit.
- Sie wird dann als „zweite Restabfalltonne“ geleert – Die Leerung der fehlbefüllten Tonne wird als Leerung einer Restabfalltonne erfasst und berechnet!
Weitere Informationen zur Biotonne im Burgenlandkreis und der richtigen Befüllung finden Sie auf unserer Seite "Aktion Biotonne".
Bioabfälle aus privaten Haushaltungen sind gemäß gültiger Abfallwirtschaftssatzung der AW SAS - AöR zu überlassen, soweit der anschlusspflichtige Haushalt nicht selbst kompostiert (Eigenkompostierung) und die vollständige Verwertung des Komposts am Wohngrundstück erfolgt. Wenn Sie als Grundstückseigentümer dies praktizieren, können Sie eine entsprechende Eigenkompostierung und Verwertung bei der AW SAS - AöR anzeigen.
Jegliche Plastiktüten und kompostierbaren Plastiktüten in der Biotonne sind verboten. Sie sind nicht bzw. nicht vollständig in den Kompostierungsanlagen der AW SAS - AöR zu kompostieren und können somit dem Verwertungsprozess nicht zugeführt werden. Falls Sie Plastiktüten zur Sammlung in der Küche verwenden wollen, dann schütten Sie ausschließlich den Inhalt in die Biotonne. Die Plastiktüte selbst gehört je nach Verschmutzungsgrad in die Schwarze bzw. Gelbe Tonne! Alternativ können Sie Küchenabfälle in Papiertüten oder Zeitungspapier sammeln. Diese können ohne Bedenken mit in die Biotonne gegeben werden.
Grün- und Astschnitt wird auf den Grün- und Astschnittplätzen, dem Kompostplatz Nißma, den Wertstoffhöfen sowie im Kompostwerk getrennt voneinander angenommen. Grün- und Astschnitt bis zu einer Menge von 1 m³ ist für private Haushalten im Burgenlandkreis gebührenfrei. Mengen von mehr als 1 m³ aus Haushalten aus dem Burgenlandkreis werden gebührenpflichtig auf dem Kompostplatz Nißma, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Grün- und Astschnittplatz Freyburg (Unstrut) angenommen. Gewerbetreibende können Grün- und Astschnitt auf den o. g. Standorten gebührenpflichtig abgeben. Alle Standorte finden Sie hier.
Wenn Sie wissen möchten, wie oft Ihre Restabfalltonne im laufenden Kalenderjahr bereits geleert wurde, können Sie einen Leerungsbericht anfordern. Dieser Service steht ausschließlich Grundstückseigentümern oder beauftragten Hausverwaltungen zur Verfügung.
Der Bericht kann am einfachsten über das Kontaktformular angefordert werden.
Bitte geben Sie dabei unbedingt die Objektnummer an – diese finden Sie beispielsweise auf Ihrem letzten Abfallgebührenbescheid. Alternativ genügt auch die vollständige Adresse des betreffenden Grundstücks.
Plastikfolie zum Schutz von Lebensmitteln, Konservendosen, Margarinebecher - all das sind Verkaufsverpackungen und gehören in die Gelbe Tonne. Laut dem zu Grunde liegenden Verpackungsgesetz (§ 3 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) sind Verkaufsverpackungen ausschließlich jene Verpackungen, die als eine Einheit mit der Ware angeboten werden und beim privaten Endverbraucher anfallen.
Davon zu unterscheiden sind Transportverpackungen, die laut Verpackungsgesetz den Transport von Waren erleichtern und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind. Sie fallen ausschließlich beim Vertreiber (z. B. bei Gewerbebetrieben) an und erreichen den Endverbraucher nicht. Typische Transportverpackungen aus Kunststoff sind z. B. Schrumpffolien oder Luftpolsterfolie. Laut Verpackungsgesetz sind die Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme der Transportverpackungen verpflichtet. Eine Entsorgung durch den kommunalen Entsorgungsträger über die Gelbe Tonne ist deshalb nicht möglich.
Die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundstoffen, Aluminium, Weißblech oder Styropor beim privaten Endverbraucher im Holsystem erfolgt im Burgenlandkreis über die Gelbe Tonne. In Deutschland unterliegen die Entsorgungsorganisation und die Finanzierungsverantwortung für das Sammelsystem der Verkaufsverpackungen den sogenannten Systembetreibern. Dieses privatwirtschaftlich organisierte Sammelsystem besteht unabhängig von der öffentlichen Abfallentsorgung (im Burgenlandkreis die AW SAS - AöR).
Im Rahmen der durch den Systembetreiber DSD erfolgten Ausschreibung der Sammelleistung erhielt die Firma REMONDIS zum 01.01.2021 den Zuschlag. Bei Fragen rund um die Gelben Tonnen (z. B. zum Tourenplan, zu Entsorgungsproblemen oder zur Bestellung einer weiteren Tonne) wenden Sie sich an REMONDIS unter der Telefonnummer 0800 1223255 oder per E-Mail an Gelbe-Tonnen-BLK@remondis.de.
Nein, mit der Einführung der Gelben Tonnen wurde die Ausgabe der Gelben Säcke eingestellt. Gelbe Säcke aus Restbeständen sowie transparente Säcke werden jedoch weiterhin durch das Sammelunternehmen mitgenommen.
Im Burgenlandkreis stehen Ihnen zwei Wege zur Entsorgung von Sperrmüll zur Verfügung:
-
Sperrmüll auf Abruf
Sie können Sperrmüll und Elektroschrott bequem zur Abholung anmelden – telefonisch oder online. Bitte beachten Sie: Pro Haushalt ist die Abholung mengenmäßig begrenzt möglich. -
Abgabe auf den Wertstoffhöfen oder dem Umladeplatz Nißma
Sperrmüll aus Privathaushalten kann gebührenfrei in haushaltsüblichen Mengen von bis zu 2 m³ pro Tag und Haushalt abgegeben werden.
Für größere Mengen – etwa bei Haushaltsauflösungen – sowie für gewerbliche Anlieferungen fallen Gebühren an.
👉 Weiterführende Informationen zur Sperrmüll-Entsorgung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die kostenfreie Abgabe / Abholung von Sperrmüll nur für Haushalte des Burgenlandkreises möglich ist.
Die Wertstofferfassung betrifft Glasbehälter, die zum Zwecke der Verpackung hergestellt werden (Flaschen und Gläser). Die Sammlung und Entsorgung von Verpackungs-Altglas erfolgt im Burgenlandkreis im Bringsystem an mehr als 500 Glascontainerstandplätzen und unterliegt den Systembetreibern. Die privatwirtschaftlich organisierten Systembetreiber führen hierfür die Ausschreibung und Beauftragung der Glassammlung durch. Ansprechpartner im Falle einer unzureichenden Leerung der Glassammelcontainer ist somit die entsprechende beauftragte Firma. Ein Aufkleber mit dem Namen des Unternehmens und dessen Telefonnummer befindet sich auf einem Container je Stellplatz.
Eine bequeme Entsorgungsmöglichkeit für Gefährliche Abfälle aus Haushalten bietet im ländlichen Bereich das Schadstoffmobil, welches zweimal jährlich im Burgenlandkreis unterwegs ist. Bei der Abgabe der Abfälle (Kleinmengen bis zu 10 kg bzw. 10 Liter) ist unbedingt darauf zu achten, dass diese dem Personal des Schadstoffmobils persönlich übergeben werden. Das vorherige Abstellen der Abfälle am Standort ist verboten. Die Abgabe muss in geschlossenen Behältnissen erfolgen, eine Vermischung der Abfälle ist nicht gestattet.
Eine bequeme Entsorgungsmöglichkeit für Gefährliche Abfälle aus Haushalten bietet im ländlichen Bereich das → Schadstoffmobil, welches zweimal jährlich im Burgenlandkreis unterwegs ist.
Bei der Abgabe der Gefährlichen Abfälle (Kleinmengen bis zu 10 kg bzw. 10 Liter) ist unbedingt darauf zu achten, dass diese dem Personal des Schadstoffmobils persönlich übergeben werden.Die Abgabe muss in geschlossenen Behältnissen erfolgen, eine Vermischung der Abfälle ist nicht gestattet.
Das vorherige Abstellen der Abfälle am Standort ist verboten und strafbar.
Dachpappe von Gewerbebetrieben kann durch die AW SAS - AöR nicht angenommen werden. Privatanlieferer können diese in Kleinmengen auf der Deponie Nißma abgeben. Es gilt zu beachten: Die Dachpappe muss separat angeliefert werden und frei von Styropor- und Bauschuttanhaftungen sein.
Zu den Dämmmaterialien, die auf der Deponie Nißma abgelagert werden, gehören Mineralfaserabfälle wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle sowie Keramikfaserprodukte. Diese künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukte (KMF) finden als Wärme- und Schallisolierung, als Brandschutzprodukt sowie als technische Isolierung in Trennwänden und Fußböden Verwendung oder werden im Dachausbau und als Isolierungen von Rohrleitungen eingesetzt.
Im Gegensatz dazu gehören sogenannte Sauerkrautplatten zu den zementgebundenen Holzfaserprodukten. Diese werden der Kategorie gemischte Bau- und Abbruchabfälle zugeordnet.
Führungen auf den Anlagen für Besuchergruppen sind grundsätzlich nach vorheriger Anmeldung (info@awsas.de; Telefon 034445 223-15) möglich.
Als regionaler Ansprechpartner im Bereich der Abfallwirtschaft hält die AW SAS - AöR Angebote zu verschiedenen Abfallthemen speziell für Kinder aus Kindergärten (Vorschulalter) und Schulen bereit. So stehen bei sachkundigen Führungen auf den Wertstoffhöfen die Abfalltrennung und die Bedeutung des Recyclings im Vordergrund. Führungen im Kompostwerk Weißenfels und auf der Deponie Nißma sind ebenso auf Anfrage möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Mitarbeiter/-innen im Rahmen einer Unterrichtsstunde direkt vor Ort in den Grundschulen und Kindergärten das Interesse für Abfall und Umwelt auf kindgerechte Art wecken.
Fragen zur Abrechnung und Finanzen
Die Gebühren setzen sich aus den personen- und behälterbezogenen Abfallentsorgungsgebühren, den Benutzungsgebühren für die Bioabfallbehälter sowie den behälterbezogenen Leerungsgebühren für die Restabfallbehälter zusammen.
Wichtig zu wissen: Auch wenn keine Leerung des Restabfallbehälters erfolgt, wird eine Mindestleerung pro Jahr und Behälter berechnet. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie im → Bereich Abfallgebühren > Grund- und Leerungsgebühren.
Zur Neuanmeldung privater Haushalte, beispielsweise nach einem Eigentümerwechsel, nutzen Sie bitte das Formular "Neuanmeldung private Haushalte / Eigentümerwechsel". Dieses finden Sie → unter "Service" > "Downloads" zum Herunterladen.
Alternativ ist ein formloser Antrag, u.a. über unser Kontaktformular, unter Angabe der wichtigsten Daten:
- Benennung Grundstück (Objektnummer oder Adresse),
- Eigentümer (Vor- und Nachname),
- Datum des Zuzugs,
- Angaben zu vorhandenen Abfallbehältern
Tipp: Die Behälternummern finden Sie auf einem weißen Aufkleber am oberen Teil jedes Behälters.
möglich.
Bei formlosen Anträgen empfehlen wir die Angabe einer Telefonnummer zur zügigen Bearbeitung.
Änderungen, die sich insbesondere aus der Korrektur der Zahl der anschlusspflichtigen Personen eines Haushalts ergeben (z. B. Mieterwechsel), sind der AW SAS - AöR vom Gebührenpflichtigen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Weiterhin relevant sind Eigentümerwechsel oder Änderungen bei Anzahl oder Größe der Abfallbehälter. Das entsprechende Änderungsformular "Änderungsmitteilung private Haushalte" finden Sie → unter "Service" > "Downloads".
Auf Antrag und bei glaubhaftem Nachweis können die Abfallentsorgungsgebühr und die Benutzungsgebühr für die Biotonne für die Personen, die in eine Einrichtung nach § 32 Bundesmeldegesetz (Krankenhäuser, Pflegeheime oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen) für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten innerhalb eines Jahres aufgenommen wurden oder eingezogen sind, für diesen Zeitraum um 100 % gemindert werden.
Die Abfallentsorgungsgebühr wird in vier Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Gebühren zum Fälligkeitsdatum selbständig zu überweisen. Kunden, die Daueraufträge nutzen bzw. selbst überweisen, müssen ihre Belege mindestens jährlich sowie bei jeder Änderung anpassen.
Zu einer deutlichen Vereinfachung der Abwicklung von Zahlungen trägt jedoch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren bei. Dadurch werden keine Zahlungstermine mehr verpasst. Falschbuchungen und Fehlüberweisungen werden vermieden. Erstattungen werden automatisch und zeitnah vorgenommen.
Falls Sie am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen wollen, schicken Sie bitte Ihre SEPA-Basislastschriftmandate zwingend im Original mit Unterschrift zu uns (bitte nicht per E-Mail). Das Formular zur Einwilligung ins SEPA-Verfahren können im → Servicebereich unter Downloads herunterladen.
Nur korrekte Angaben der Adressaten-, Objekt- und Bescheidnummern garantieren eine automatische Zuordnung zu Ihrem Kundenkonto.
Für die Abholung von haushaltsüblichen Mengen an Sperrmüll, E-Schrott und Altmetall am Grundstück werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Diese Kosten sind in der Grundgebühr enthalten. Darüber hinaus gehende Mengen sind gesondert zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach den Anlagen 1 bis 6 der gültigen AbfGS der AW SAS - AöR. (→ siehe Abfallwirtschaftssatzung)
Die Gründung eines Gewerbebetriebes ist der AW SAS - AöR umgehend mitzuteilen. Hierfür steht Ihnen im Bereich "Downloads" ein entsprechendes Formular "Neuanmeldung Gewerbebetriebe" zur Verfügung.
Gewerbebetriebe unterliegen ebenso wie die privaten Haushalte der Mitwirkungspflicht (Mitteilung der zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte). Neben der Gründung betrifft dies z. B. auch die Beendigung oder die Umfirmierung der Betriebsstätten sowie Änderungen der Betriebsstruktur, die sich auf die Größe und Anzahl der Abfallbehälter auswirken können.