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über uns
Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (AW SAS - AöR) ist ein selbständiges Unternehmen des Burgenlandkreises in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie nimmt die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz übertragenen Aufgaben der Abfallentsorgung im Burgenlandkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahr.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, bedient sich die AW SAS - AöR auch Leistungen Dritter. Schwerpunkt bilden dabei die beiden Tochterunternehmen Bio Komp-SAS GmbH und die Entsorgungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Süd mbH (EG SAS).
Kernaufgabe der AW SAS - AöR bildet die zuverlässige Entsorgung aller Abfälle aus Haushalten und haushaltsähnlicher Abfälle von Gewerbebetrieben. Doch „Abfall“ bedeutet nicht einfach nur „Entsorgen“. Als Kreislaufwirtschaftsunternehmen steht der Anspruch der AW SAS - AöR im Vordergrund, mit effizienter Organisation und Expertise umweltverträgliche Lösungen zu schaffen. Daseinsvorsorge heißt für die AW SAS - AöR, alle Anstrengungen für eine Rückführung der Stoffe in den Kreislauf und damit für einen hohen Grad der Wiederverwertung zu unternehmen. Sie stellt sich dabei den Herausforderungen der demographischen Entwicklung und dem Ziel der Gebührenstabilität.
Die AW SAS - AöR geht aus dem im Jahre 1992 gegründeten Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd (ZAW SAS) hervor. Der damalige ZAW SAS übernahm mit der Gründung sämtliche abfallwirtschaftlichen Aufgaben der Landkreise Hohenmölsen, Naumburg, Nebra, Weißenfels und Zeitz.
Durch die Fusion des ehemaligen Landkreises Weißenfels mit dem Burgenlandkreis im Jahr 2007 ergab sich die Notwendigkeit einer neuen Rechtsform. Seit September 2007 besteht die Abfallwirtschaft im Burgenlandkreis als Anstalt öffentlichen Rechts unter dem Namen Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR (AW SAS - AöR). Der Sitz des damaligen ZAW bzw. der heutigen AW SAS befindet sich seit 2002 in Görschen.
Die Organe der AW SAS - AöR umfassen den Verwaltungsrat sowie den Vorstand. Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem vorsitzenden Mitglied (Landrat des Burgenlandkreises) und acht übrigen Mitgliedern sowie einem/r Beschäftigtenvertreter/-in mit beratender Stimme zusammen. Jedes übrige Mitglied sowie der/die Beschäftigtenvertreter/-in haben ein stellvertretendes Mitglied.