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Ihr Abfallgebührenbescheid einfach erklärt
In unserem interaktiven Musterbescheid erhalten Sie eine verständliche Erläuterung der wichtigsten Bestandteile Ihres Abfallgebührenbescheids.
💡 Tipp: Fahren Sie mit der Maus über die mit "+" markierten Bereiche – Sie erhalten direkt hilfreiche Zusatzinformationen.
🖥️ Hinweis: Die interaktiven Funktionen stehen ausschließlich auf PC oder Tablet zur Verfügung. Auf Smartphones kann die Darstellung eingeschränkt sein
Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter/-innen der AW SAS - AöR gern weiter.
Bescheidempfänger des Abfallgebührenbescheides für ein Wohngrundstück ist der Eigentümer des Grundstückes bzw. dessen Bevollmächtigter.
In den grau hinterlegten Feldern im Bescheidkopf befinden sich die Objekt-, Adressat- und Bescheidnummer. Diese werden bei Rückfragen zur Veranlagung sowie für Überweisungen (s. Punkt 3) benötigt.
Die Art des Bescheides richtet sich nach dem Zeitpunkt der Erstellung. Es wird in Vorauszahlungs-, Änderungs- oder Jahresgebührenbescheide unterschieden (s. Punkt 1).
Hier befindet sich die Objektadresse. Das ist die Adresse des anschlusspflichtigen Grundstücks im Burgenlandkreis.
Wohnungs- bzw. Positionsnummern pro Haushalt können auf Antrag des Eigentümers oder Bevollmächtigten vergeben werden.
„Bio-Befreiung“
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Biotonnenpflicht beantragt werden. In diesem Fall entfällt die Benutzungsgebühr für die Biotonne – die Grundgebühr ("Gebühr/Person") reduziert sich somit um 4,62 €/Person und Jahr.
➡ Mehr zu den Voraussetzungen und zum Antrag.
Die tatsächliche Zeitraumgebühr wird pro Person und Monat berechnet – abhängig davon, wie lange ein Haushalt mit der gemeldeten Personenzahl besteht.
Beispiel: Ein 3-Personen-Haushalt besteht nur 9 Monate, da eine gemeldete Person auszieht. Für die letzten 3 Monate des Jahres werden nur 2 Personen berechnet. Dies bedeutet:
- • Januar bis September: 136,17 € (60,52 € × 3 Personen ÷ 12 Monate × 9 Monate)
- • Oktober bis Dezember: 30,26 € (60,52 € × 2 Personen ÷ 12 Monate × 3 Monate)
- • tatsächliche berechnete Zeitraumgebühr: 166,43 € statt der vorläufigen 181,56 €
Die Grundgebühr kann laut § 9 AbfGS nach Vorlage entsprechender Nachweise gemindert werden.
Bei der Bezeichnung H-Rest-MGB 120 handelt es sich um einen 120-l-Restabfallbehälter für einen Haushalt.
Die Behälternummer wurde nur einmal vergeben. Sie befindet sich auf dem Bescheid sowie auf dem Etikett an einer Seite des Abfallbehälters.
Der Ausweis der Anzahl der Leerungen der Restabfalltonne erfolgt im Vorauszahlungs- und Änderungsbescheid in der Spalte „Vorauszahlung“. Im Jahresgebührenbescheid wechselt der Ausweis der Leerungen von der Spalte „Vorauszahlungen“ in die Spalte „IST“, da es sich dann um die tatsächlich angefallenen und nicht mehr um voraussichtlich anfallende Leerungen handelt. Hier werden auch die Mindestschüttungen ausgewiesen.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden in der Regel in vier Raten fällig, wobei die Jahresgebührensumme gleichmäßig auf diese Raten verteilt wird. Sollte sich die Notwendigkeit der Erzeugung eines Änderungsbescheides ergeben, werden die sich ergebenden geänderten Beträge mit der/n nächsten fälligen Rate/n verrechnet. Bereits vergangene Zahltermine werden, auch wenn sich die Änderung auf rückwirkende Zeiträume beziehen, nicht mehr verändert. Die Zahlungen dieser vergangenen Zahltermine sind noch in der Höhe des bereits vorliegenden Bescheides zu begleichen.