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Was kommt wo hin?
Tipps zur getrennten Abfallentsorgung im Burgenlandkreis

Getrennte Abfallentsorgung ist eine wichtige Voraussetzung für die anschließende Wiederverwertung. Doch wohin kommt der jeweilige Abfall? Gehört Butterbrotpapier in die Blaue Tonne? Ist Zeitungspapier in der Biotonne erlaubt? Was ist zu beachten, wenn ich Sperrmüll zur Abholung bereitstelle? Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise entsprechend der jeweiligen Abfallarten.

Braune Tonne / Biotonne – Bioabfall

In die Biotonne gehören:

  • Speisereste
  • Küchenabfälle wie Obst- und Gemüsereste, Eierschalen, Kaffeesatz und Teebeutel/Aufgussreste (auch mit Papierfilter)
  • Gartenabfälle wie Grasschnitt, Ast- und Strauchschnitt, Laub
  • Blumen (ohne Dekoration und Bindedraht)
  • unbehandelte Sägespäne

🚯 Nicht in die Biotonne gehören z. B.:

  • Straßenkehricht, Steine, Sand, Erden
  • alle Kunststoffe (z. B. Plastiktüten, Bio-Plastiktüten mit Kompostierungshinweis, Plastikgeschirr, Blumentöpfe)
  • Metalle (z.B. Deckel, Dosen, Aluminiumfolie)
  • Textilien
  • Glas
  • Tierkadaver
  • Bauabfälle (z. Bsp. Beton, Zement, Mörtel)
  • Restabfall (z. B. Windeln, Zigarettenkippen, Katzenstreu, Tierkot)

Wichtig!

  • Bioabfälle dürfen in einer reinen Papiertüte, in Küchenrolle oder in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne gegeben werden.
  • Plastiktüten (auch sogenannte "kompostierbare") gehören nicht in die Biotonne. Diese zersetzen sich nicht vollständig und sind im Burgenlandkreis nicht zugelassen.

Erfahren Sie in unserem Film zur "Aktion Biotonne" Wissenswertes rund um die richtige Befüllung Ihrer Biotonne.

Grün- und Astschnitt

Grün- und Astschnitt wird getrennt voneinander auf den Grün- und Astschnittplätzen, dem Kompostplatz Nißma, den Wertstoffhöfen sowie im Kompostwerk angenommen. Hierzu gehören:

  • Grünschnitt: Rasenmahd, Laub, Zier- und Wildpflanzen ohne Holzanteile
  • Astschnitt: Ast- und Strauchschnitt bis zu einem Durchmesser von 20 cm und bis zu einer Länge von 1,50 m

Nicht zum Grün- und Astschnitt gehören:
Gemüse-, Kartoffel- und Obstabfälle. Diese Abfälle gehören in die Biotonne oder werden gebührenpflichtig im Kompostwerk Weißenfels und auf dem Kompostplatz Nißma angenommen.

Wichtig!

Abgabe von Grün- und Astschnitt für Bürger außerhalb des Burgenlandkreises

Sie wohnen außerhalb des Burgenlandkreises und möchten Grün- und Astschnitt abgeben? Bürger/-innen mit Wohnsitz in Nachbarkreisen können hierfür die sog. Grünschnittkarte der AW SAS - AöR nutzen. Dieses Angebot erfolgt im Rahmen eines Pilotprojekts.

Erwerb der Grünschnittkarte

Die Grünschnittkarte ist derzeit ausschließlich in der Geschäftsstelle Görschen erhältlich. Adresse: Südring 8, 06618 Mertendorf.

Hinweis:

  • Der Verkauf erfolgt zu den Sprechzeiten der Geschäftsstelle.
  • Die Grünschnittkarte umfasst 8 Abschnitte à 1/4 m³ (Gesamtmenge: 2 m³).
  • Die Kosten betragen 68,00 € pro Karte (entspricht 8,50 € pro Abschnitt).
  • Nicht genutzte Abschnitte werden nicht verrechnet oder erstattet.

Abgabeorte für Grün- und Astschnitt mit der Grünschnittkarte

Die Abgabe mit der Grünschnittkarte ist an folgenden Annahmestellen möglich:
Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Kleinhelmsdorf, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Saubach und Teuchern.

  • Hinweis: In Freyburg (Unstrut) ist keine Abgabe mit der Karte möglich – hier kann jedoch bar bezahlt werden.

Alternative: Bar- und EC-Zahlung

Grün- und Astschnitt kann auch ohne Grünschnittkarte abgegeben werden. Bar- oder EC-Zahlungen sind jedoch nur an bestimmten Standorten möglich:

  • Abgabe per Barzahlung vor Ort:

    • Grün- und Astschnittplatz Freyburg (Unstrut)
    • Wertstoffhöfe der AW SAS - AöR (Naumburg, Weißenfels, Zeitz)
    • Kompostplatz Nißma
    • Kompostwerk Weißenfels
  • Abgabe per EC-Zahlung vor Ort:

    • Kompostplatz Nißma
    • Kompostwerk Weißenfels.

Wie funktioniert die Grünschnittkarte?

  • Je Abgabemenge müssen die benötigten Abschnitte á 1/4 m³ der Grünschnittkarte beim Platzwart abgegeben werden.
  • Auch bei Mengen unter 1/4 m³ wird ein Abschnitt benötigt (keine Anrechnung von Mindermengen).
  • Maximalmenge pro Abgabe: 1 m³ Grün- und Astschnitt.

Wir freuen uns, Sie bei der umweltfreundlichen Entsorgung Ihres Grün- und Astschnitts zu unterstützen. Besuchen Sie uns in Görschen oder nutzen Sie unsere unkomplizierten Bar- und EC-Zahlungsoptionen!

Gelbe Tonne – Verkaufsverpackungen

In die Gelbe Tonne/transparenten Kunststoffsäcke gehören z. B. folgende Verkaufsverpackungen:

Kunststoffe: Wasch- und Putzmittelflaschen sowie Nachfülltüten, Kunststoffschalen und -folien, pfandfreie Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kunststoffdeckel, Joghurtbecher, Duschgelflaschen

Verbundstoffe (Gemisch aus Papier, Kunststoff, Aluminium): Getränkekartons für Milch, Saft, Wein

Aluminium: Butterfolie, Aludeckel, Blisterverpackungen, Menüschalen von Fertiggerichten, Vakuumverpackungen

Weißblech: Konservendosen (z. B. mit Gemüse, Fertiggerichten, Tierfutter), Blechdeckel, leere Spraydosen

 

Bei zusätzlichem Entsorgungsbedarf an Leichtverpackungen können am Entleerungstag zu den Gelben Tonnen befüllte transparente Säcke hinzugestellt werden.

Weitere Informationen bietet die Internetseite www.muelltrennung-wirkt.de

Wichtig!

Nicht in die Gelbe Tonne gehören z. B.:

nicht restentleerte Verpackungen, Essensreste und Küchenabfälle, Elektro- und Elektronikgeräte, Hygieneartikel, Papiertaschentücher, Verbandsmaterial, Keramik/Porzellan, Tapetenreste, Gummi, Zigarettenkippen, Feuerzeuge, DVDs/CDs, Kugelschreiber, Katzenstreu, Batterien/Akkus, Gefährliche Abfälle, Druckerpatronen, Altpapier

Kinderspielzeug, Geschirr, Schüsseln und Dosen aus Kunststoff oder Metall

 

Ihr Ansprechpartner

REMONDIS MITTELDEUTSCHLAND GmbH
0800 1223255
(kostenfrei, werktags 6 - 18 Uhr)

Blaue Tonne – Papier/Pappe/Karton

In die Blaue Tonne gehören:

  • Druckerzeugnisse und Altpapier: Zeitungen, Zeitschriften, Werbeschriften, Kataloge, Broschüren, Schulhefte, Bücher, usw.
  • Verkaufsverpackungen aus Pappe, Papier, Karton: Papiertüten, Pralinenschachteln, Verpackung von Medikamenten usw.

Wichtig!

  • Pappen, Schachteln und Kartons vor dem Einfüllen zusammenfalten oder zerkleinern, damit das Volumen optimal genutzt wird.
  • Kartons dürfen nicht verkanten, da dies zu Problemen bei der Entleerung führen kann.
  • Im Ausnahmefall werden geringe Mengen Altpapier aus Privathaushalten, die trocken, ordentlich gebündelt und in haushaltsüblichem Umfang neben der Tonne stehen, mitgenommen (entsprechend einer zweirädrigen Blauen Tonne).

🚯 Nicht in die Blaue Tonne gehören:

  • Durch Fremdstoffe verunreinigte Druckerzeugnisse
  • Papier und Kartons mit Lebensmittelresten (wie Pizzakartons)
  • Tapeten & Geschenkpapier mit Kunststoffbeschichtung
  • Aktenordner, Fotopapier, Butterbrotpapier
  • Benutzte & feuchte Papierhandtücher
Schwarze Tonne – Restabfall

Zum Restabfall gehören:

alle festen Abfälle, die nicht entsprechend der weiteren Abfallarten getrennt entsorgt werden können, wie zum Beispiel:

  • kalte Asche, Zigarettenkippen
  • ausgediente Gebrauchsgegenstände wie Porzellan, Haarbürste, Kugelschreiber
  • nasse und verschmutzte Textilien
  • Windeln, Hygieneartikel, stark verschmutztes Papier, Tapeten, Staubsaugerbeutel
  • Altmedikamente, eingetrocknete Altfarben
  • Spiegel- und Fensterglas in Kleinmengen

Zusätzliche Restabfallmengen

Falls Ihre Schwarze Tonne einmal nicht ausreicht, können Sie von der AW SAS - AöR zugelassene Abfallsäcke erwerben. Diese sind mit einem Aufdruck der AW SAS – AöR versehen und gelten als offizielle Ergänzung zur Restabfalltonne.

Hinweis: Die bis 2025 erhältlichen zugelassenen Restabfallsäcke der AW SAS sind blau. Ab 2026 sind die zugelassenen Restabfallsäcke der AW SAS grau. Die alten blauen Säcke können in der Übergangsfrist weiterhin verwendet und verbraucht werden.

Stellen Sie den/die bei der AW SAS gekauften Sack/Säcke einfach am Abfuhrtag neben die Schwarze Tonne. Sie werden im Rahmen der regulären Tour mit entsorgt.

Wichtig:

  • Nur gekennzeichnete AW SAS-Säcke werden mitgenommen.
  • Normale Abfallsäcke werden nicht abgefahren – diese können gebührenpflichtig an den Wertstoffhöfen entsorgt werden.

Verkaufsstellen für offizielle Abfallsäcke der AW SAS:

Wichtig!

Beim Einfüllen von Asche ist darauf zu achten, dass diese vollständig abgekühlt ist.

Das höchstzulässige Befüllungsgewicht (Nutzmasse) beträgt für Müllgroßbehälter (MGB):

  • 120 l = 48 kg/MGB
  • 240 l = 96 kg/MGB
  • 1.100 l = 440 kg/MGB
Sperrmüll

Sperrmüll sind Gegenstände aus dem Haushalt, die auf Grund ihrer Abmessungen oder ihres Gewichtes nicht in den Restabfallbehälter passen. Diese Gegenstände dürfen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen einzeln nicht mehr als 75 kg wiegen und eine maximale Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m haben.

Zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • Sofa, Liege, Sessel, Kindersitz
  • Matratze, Teppich, Auslegware/PVC-Belag (lose)
  • Koffer, Tasche
  • Stuhl, Hocker
  • Schrank, Kommode
  • Bett, Lattenrost
  • Tisch, Truhe, Regalbretter

 

Nicht zum Sperrmüll gehören z. B.:

  • in Tüten, Säcken oder Kartons verpackter Restabfall (z. B. Tapetenreste)
  • Auto, Motorrad, Moped, Fahrrad oder deren Teile
  • Reifen und Schläuche mit und ohne Felgen
  • Dusch- und Badewanne/Duschwand/Toiletten- und Waschbecken, Spülkasten
  • Gefährliche Abfälle (z.B. Farben, Lacke, Batterien, Leuchtstoffröhren)
  • Bauabfälle, Steine, Bodenaushub
  • Fliesen, Bau- und Abrissholz
  • Fenster, Türen, Dielung, Laminat, Paneele
  • Zaunfelder, Kleintierställe
  • Altglas, Altpapier

Wichtig!

Eine Annahme des Sperrmülls erfolgt auf den Wertstoffhöfen bzw. dem Abfallumladeplatz Nißma.

Alternativ kann dieser auch telefonisch und online zur Abholung angemeldet werden. In diesem Fall ist der Sperrmüll getrennt von Elektro- und Elektronikgeräten (Haushaltsgroßgeräte, Altkühlgeräte) sowie Altmetall bereitzustellen. Niemand darf gefährdet oder mehr als notwendig behindert werden. Ein zügiges Verladen muss möglich sein. Von der Sammlung nicht erfasste Gegenstände sind durch den Besitzer unmittelbar danach von den öffentlichen Flächen rückstandslos zu beräumen.

Altmetall

Altmetalle sind fett- und ölfreie metallische Gegenstände aus Haushaltungen, die getrennt gesammelt werden.

Zum Altmetall gehören z. B.:

  • Fahrrad, Schubkarre (beides ohne Schlauch und Reifen)
  • Zinkbadewanne
  • Metallgartenmöbel
  • Benzinrasenmäher ohne Betriebsmittel
  • Metallgießkanne
  • Kinderwagengestell
  • Bügelbrettgestell

Wichtig!

Altmetalle können auf den Wertstoffhöfen gebührenfrei abgegeben oder zur Abholung online oder telefonisch angemeldet werden. Bei Abholung sind diese getrennt vom Sperrmüll sowie von Elektro- und Elektronikgeräten bereitzustellen. Niemand darf gefährdet oder mehr als notwendig behindert werden, ein zügiges Verladen muss möglich sein. Dabei sollten die einzelnen Gegenstände aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht länger als 1 m und nicht schwerer als 40 kg sein. Gegenstände, die nicht eingesammelt wurden, sind durch den Besitzer unmittelbar danach von den öffentlichen Flächen rückstandslos zu beräumen.

Elektroaltgeräte

Elektroaltgeräte

enthalten wiederverwertbare Stoffe, die jedoch für die Umwelt schädlich sein können. Moderne Technologien erlauben die Rückgewinnung der Wertstoffe und die Abtrennung der Schadstoffe. Nur getrennt gesammelte Geräte können einer Verwertung oder fachgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Zu Elektroaltgeräten gehören z. B.:

Waschmaschinen, Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Computer, Fernseher, Staubsauger, Geschirrspüler, Küchenherd, Mikrowelle, Toaster, Radio, Telefon, Bügeleisen, Kaffeemaschine, Ventilator, DVD-/Videorecorder, Elektrorasenmäher, Handy

Vielzahl an Abgabemöglichkeiten

    • gebührenfreie Abgabe auf den Wertstoffhöfen der AW SAS - AöR:Die Hinweisschilder zu den jeweiligen Sammelgruppen an den Containern sind zu beachten. Die Wertstoffhöfe nehmen keine Datenlöschung, etwa von Computern, Digitalkameras oder externen Festplatten vor. Die Löschung und sonstige Sicherung der Daten liegt in der Verantwortung des Endnutzers.
    • telefonische Anmeldung oder über das Online-Formular für mobile Abholung: Die Geräte sind getrennt von Sperrmüll und Altmetall bereitzustellen. Niemand darf gefährdet oder mehr als notwendig behindert werden. Gegenstände, die nicht eingesammelt wurden, sind durch den Besitzer unmittelbar danach von den öffentlichen Flächen rückstandslos zu beräumen.
    • stationäre Händler sowie Onlinehändler*
      Händler mit einer Verkaufsfläche für E-Geräte von mind. 400 m² sowie
      Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mind. 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektrogeräte vertreiben.
      Onlinehandel, der über Lager- und Versandflächen in den oben genannten Größen verfügt.

      * Bei der Abgabe eines neuen Gerätes an einen Kunden muss ein Altgerät des Kunden der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden. Auf Verlangen des Kunden müssen Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückgenommen werden. Die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines neuen Gerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Wissenswerte Tipps finden Sie auch auf www.e-schrott-entsorgen.org

Alttextilien

Alttextilien und -schuhe können in Säcken verpackt in öffentlich zugängliche Altkleidercontainer im Burgenlandkreis gegeben werden. Nutzen Sie bitte bevorzugt die Container auf kommunalen Standorten, z. B. der AW SAS – AöR oder gemeinnütziger Organisationen wie DRK, AWO, Malteser usw.

Was gehört in die Altkleidercontainer?

  • Gut erhaltene Kleidung: z. B. Hosen, Jacken, Hemden, T-Shirts, Kleider
  • Schuhe: aus Leder oder Textilien, paarweise gebündelt
  • Heimtextilien: Bettwäsche, Handtücher, Gardinen
  • Accessoires: Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handtaschen

Hinweis: Alle Textilien sollten sauber, trocken und gut erhalten sein. Das erhöht die Chance auf Wiederverwendung (Re-Use) oder hochwertige Verwertung.

Was darf nicht in die Altkleidercontainer?

  • Stark verschlissene oder zerrissene Kleidung und Textilien
  • Verschmutzte oder kontaminierte Textilien (z. B. durch Öl, Farbe, Tierkot)
  • Nasse oder verschimmelte Textilien
  • Möbel- und Matratzenstoffe
  • Teppiche, textile Bodenbeläge
  • Zelte, Planen
  • Inline-Skates, Skischuhe, Koffer
  • Putzlappen, Lumpen, stark riechende Kleidung

Der Altkleidercontainer ist voll? So verhalten Sie sich richtig

Wenn ein Altkleidercontainer voll ist, nehmen Sie Ihre Alttextilien bitte wieder mit nach Hause. Nutzen Sie einen anderen Containerstandort oder geben Sie Ihre Textilien auf einem der kommunalen Wertstoffhöfe in Naumburg (Saale), Weißenfels oder Zeitz ab. Daneben abgestellte Alttextilien gelten als Restabfall und müssen als solcher entsorgt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Beitrag "Überfüllte Altkleidercontainer im Burgenlandkreis – Wie verhalte ich mich richtig?"

Warum ist die Qualität so wichtig?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten EU-weit neue Vorgaben: Alttextilien sind nun Bestandteil der Pflichtsammlung für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (wie Papier, Bioabfall etc.). Um Ressourcen zu schonen und Wiederverwendung zu ermöglichen, ist der Zustand der Textilien entscheidend. Stark verschlissene, verschmutzte oder nasse Alttextilien stören die Sortierung und verringern die Qualität der verwertbaren Stoffe.

Wohin mit unbrauchbaren Textilien?

Textilien, die nicht für die Wiederverwendung geeignet sind (z. B. stark verschmutzt, nass, beschädigt oder riechend), gehören in den Restabfall (Schwarze Tonne).

Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung der AW SAS – AöR sind die in Haushalten und Gewerbe anfallenden Stoffe, die wegen ihrer gesundheits- und umweltgefährdenden Eigenschaften gesondert entsorgt werden müssen.

Zu Gefährlichen Abfällen gehören z. B.:

nicht ausgehärtete Farben und Lacke, Öle, Lösungsmittel, Pestizide, Chemikalien, Kleber, Härter, Batterien, quecksilberhaltige Thermometer

Ausgeschlossen sind u. a.:

Dachpappe, teer- und asbesthaltige Abfälle (Entsorgung s. Deponiestandort Nißma)

Altmedikamente

Anfallende Kleinmengen (bis 10 kg bzw. 10 Liter) aus Haushalten können gebührenfrei 2 x jährlich über das Schadstoffmobil sowie auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Abgabe von Kleinmengen aus gewerblicher Herkunft sowie Mehrmengen aus Haushalten ist gebührenpflichtig und ganzjährig auf den Wertstoffhöfen möglich.

Wichtig!

Am Schadstoffmobil sind die Gefährlichen Abfälle dem Personal zu übergeben und dürfen nicht vorher am Standort des Schadstoffmobiles abgestellt werden. Die Abgabe der Gefährlichen Abfälle hat möglichst in gesicherten Gebinden (Kanister, Dosen, Flaschen usw.) zu erfolgen. Eine Vermischung der Abfälle ist nicht gestattet.

 

Glas

In Glascontainer, nach den Glasfarben weiß, braun und grün getrennt, gehören z. B.

Entleerte, gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Glas wie z. B. Marmeladengläser, Gläser von Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren, pfandfreie Getränkeflaschen (z. B: von Wein, Saft, Milch)

Nicht in die Glascontainer gehören z. B.:

Fensterglas, Spiegelglas, Glühbirnen, Brillenglas, Verbundglas, Zierglas, Glaskeramik, Porzellan, Korken, Steingutflaschen, Schraubverschlüsse, Monitor-/Fernseherglas, hitzebeständiges Glas, Bleiglas, Autoscheibenglas, Keramikflaschen und -töpfe

Wichtig!

Gläser in Farben, die nicht zuzuordnen sind, wie z. B. blaues Glas, gehören in den Container für Grünglas. Die Container für Verpackungsglas dürfen zur Vermeidung von Lärmbelästigung nur außerhalb der Ruhezeiten benutzt werden. Ruhezeiten entsprechend der Gefahrenabwehrverordnung der Kommunen sind zu beachten!

Das Abstellen von Abfällen neben den Glascontainern ist verboten.

 

Ihr Ansprechpartner bei Entsorgungsproblemen:

REMONDIS Glasrecycling Ost
GmbH & Co. KG
0800 3260111

(werktags 7:00 – 18:00 Uhr)

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